Entscheidungen zu § 149 Abs. 1 UGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-1 von 1

RS OGH 1994/12/7 6Ob670/94, 4Ob188/00a, 3Ob276/01m, 2Ob34/02t, 6Ob113/02i, 3Ob315/05b, 7Ob150/09y, 6

Norm: HGB §138UGB §149 Abs1
Rechtssatz: Im Sinne einer Gesamtabrechnung sind bei der Ermittlung des Abfindungsanspruches eines ausgeschiedenen Gesellschafters alle wechselseitigen gesellschaftsvertraglichen Ansprüche einzubeziehen. Der (Buchwert) Wert der Beteiligung des ausgeschiedenen Gesellschafters stellt dabei nur einen unselbständigen Rechnungsposten zur Ermittlung des Abfindungsanspruches dar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.12.1994

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