Norm: ABGB §957 ABGB § 957 heute ABGB § 957 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Eine zwingende oder auch nur dispositive gesetzliche Regelung, wonach Kautionen und Sicherheitsleistungen zu veranlagen und/oder verzinst zurückzuzahlen sind, gibt es weder im allgemeinen Schuldrecht noch für Safe... mehr lesen...
Norm: ABGB §957
Rechtssatz: Wer bloß die Benützung eines Raumes zum Abstellen von Sachen oder die Benützung eines Grundstückes zu diesem Zweck gestattet, ist nicht Verwahrer, sondern es liegt darin entgeltliche oder unentgeltliche Gebrauchsüberlassung, sohin Miete, Leihe oder Bittleihe. Auch bei bloßen Gefälligkeitsverhältnissen, bei denen für den anderen erkennbar eine rechtsgeschäftliche Bindung nicht beabsichtigt ist, liegt kein Verwahrungsv... mehr lesen...
Norm: ABGB §957 Info
Rechtssatz: Informationen zu § 957 ABGB Hier auch Fragen des Garagierungsvertrags; Ausnahme: Abgrenzung des Garagierungsvertrages vom Bestandvertrag bei § 1090 II e ABGB. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102772 Dokumentnummer JJR_19960923_OGH0002_000ABG00957_9600000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §964ABGB §1425 I
Rechtssatz: Der Sorgfaltsmaßstab eines "öffentlich-rechtlichen Verwahrers" ist gleich dem eines durch privatrechtlichen Vertrag bestellten Verwahrers; auch er hat alles ihm Zumutbare zu unternehmen, um eine Verschlechterung der ihm übergebenen Sache hintanzuhalten. Entscheidungstexte 1 Ob 2083/96x Entscheidungstext OGH 23.04.1996 1 Ob 2083/96x ... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §964ABGB §1425 I
Rechtssatz: Wird jemandem die Obhut über sein Fahrzeug durch einen öffentlich-rechtlichen Akt entzogen, kann ihm nicht die Verpflichtung auferlegt werden, eine bestimmte Form der Verwahrung zu fordern. Entscheidungstexte 1 Ob 2083/96x Entscheidungstext OGH 23.04.1996 1 Ob 2083/96x European Case Law Id... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §960ABGB §961
Rechtssatz: Eine Verwaltervollmacht ist vom Verwahrungsvertrag im allgemeinen nicht umfaßt. Entscheidungstexte 1 Ob 519/95 Entscheidungstext OGH 23.06.1995 1 Ob 519/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0057168 Dokumentnummer JJR_19950623_OGH00... mehr lesen...
Norm: ABGB §285aABGB §957ABGB §961
Rechtssatz: Der Vertrag über die Verwahrung von Tieren enthält zwei Aufgaben: einerseits Verpflegung und Versorgung der Tiere und andererseits Verwahrung und Rückgabe nach Vertragsablauf. Hat der Verwahrer schuldhaft (Beweislast nunmehr nach § 1298 ABGB) seine Verwahrungspflicht verletzt, sodaß er die Tiere nach Vertragsablauf nicht mehr zurückgeben kann (- im vorliegenden Fall konnten die verwahrten Katzen in... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §964ABGB §1297HGB §417 Abs1
Rechtssatz: Grundsätzlich ist ein Werkstätteninhaber außerhalb einer vertraglich übernommenen Verpflichtung nicht gehalten, seinen Kunden einen vollen Sachversicherungsschutz zu verschaffen. In diesem Zusammenhang kann auf die Bestimmung des § 390 Abs 2 HGB betreffend den Kommissionär verwiesen werden, die gemäß § 417 Abs 1 HGB auch für den Lagerhalter gilt und nach der eine Versicherungspflicht n... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Kropfitsch, Dr. Huber, Dr. Schwarz und Dr. Graf als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Stefan S***, Baumeister, vertreten durch Dr. Helmut Krenn, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Dr. Walter F. P***, Rechtsanwalt, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluß des Kreisgerichtes Wels vom 29.August 1985, S 62/85 wurde über das Vermögen des Herbert I*** der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Herbert I*** war Eigentümer der in die Konkursmasse fallenden Liegenschaft EZ 367 KG Attersee. Bereits zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung war ein Zwangsversteigerungsverfahren anhängig. Auf dieser Liegenschaft befindet sich unter anderem eine 1962 errichtete Produktionshalle. Der Geschäftsfüh... mehr lesen...