Zugunsten der Bausparkasse W hafteten und haften ob der EZ 1280 KG A Pfandrechte für Darlehensforderungen von 630 000 S samt Anhang und 420 000 S samt Anhang. Mit Übergabsvertrag vom 6. Juni 1978 übergab der Beklagte den Klägern die ihm allein gehörige Liegenschaft EZ 1280 KG A und die ihm zur Hälfte gehörige Liegenschaft EZ 1138 KG A je zur Hälfte. In dem auf der Liegenschaft EZ 1280 KG A errichteten Haus betrieb der Beklagte einen vollständig eingerichteten Schlossereibetrieb. Als Ü... mehr lesen...