Entscheidungen zu § 914 ABGB

Unabhängige Verwaltungssenate

3 Dokumente

Entscheidungen 1-3 von 3

TE UVS Steiermark 2011/06/29 443.8-5/2011

A. Mit Eingabe vom 23.05.2011 stellte die Ap Bu GmbH, Al Bs, W Sb, vertreten durch Dr. Fl K, Rechtsanwalt, Gg, Wn (im Folgenden: die Antragstellerin) einen Antrag auf Durchführung des Nachprüfungsverfahrens vor Zuschlagserteilung betreffend das Vergabeverfahren des L S, A St Lg, F, Straßeninfrastruktur - Bau, Lh, G (im Folgenden: die Auftraggeberin) mit der Bezeichnung Offenes Verfahren Bauauftrag Oberschwellenbereich B320 - Schladming Ost - Aufschließung Untere Klaus. Der Zuschlag solle d... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 29.06.2011

RS UVS Oberösterreich 2005/09/07 VwSen-550222/8/Wim/Pe

Beachte Verwaltungsgerichtshofbeschwerde anhängig Rechtssatz: Gemäß § 13 Oö. VNPG hat der Unabhängige Verwaltungssenat eine im Zuge eines Vergabeverfahrens ergangene Entscheidung eines Auftraggebers bzw. einer Auftraggeberin für nichtig zu erklären, wenn sie 1. im Widerspruch zu Bestimmungen des BVergG oder der hierzu erlassenen Verordnungen steht und 2. für den Ausgang des Vergabeverfahrens von wesentlichem Einfluss ist. Gemäß § 70 Abs.1 BVergG sind in den Ausschreibungsunterlagen d... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 07.09.2005

RS UVS Oberösterreich 2004/05/18 VwSen-550138/4/Kl/Pe

Beachte Verwaltungsgerichtshofbeschwerde anhängig Rechtssatz: Gemäß § 1 des Oö. Vergabenachprüfungsgesetzes, LGBl. Nr.153/2002 regelt dieses Landesgesetz die Nachprüfung von Entscheidungen, die von einem öffentlichen Auftraggeber bzw. einer öffentlichen Auftraggeberin im Zuge einer Auftragsvergabe, die dem Bundesvergabegesetz 2002 (BVergG) unterliegt, getroffen wurden. Gemäß § 2 Abs.1 leg.cit obliegt die Nachprüfung von Entscheidungen dem unabhängigen Verwaltungssenat und ist dieser ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 18.05.2004

Entscheidungen 1-3 von 3