Begründung: Die am 26. 12. 1947 geborene Klägerin bezieht seit 1. Oktober 2005 von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt eine Berufsunfähigkeitspension in einer monatlichen Höhe von 226,18 EUR (2005). Mit Bescheid vom 20. 4. 2006 hat die beklagte Partei einen Anspruch der Klägerin auf Ausgleichszulage für die Zeit von 1. 10. 2005 bis 31. 12. 2005 abgelehnt und die Ausgleichszulage für die Zeit ab 1. 1. 2006 mit 4,35 EUR monatlich festgesetzt. Die Ehe der Klägerin mit Friedri... mehr lesen...