Entscheidungen zu § 897 Abs. 2 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1991/11/13 3Ob96/91

Begründung: Gemäß Punkt IV des Notariatsaktes vom 26.6.1986 verpflichtete sich der Verpflichtete gegenüber der betreibenden Partei, die in den Punkten II (und III) genannten Verbindlichkeiten beider Streitteile in einer näher festgelegten Weise an die jeweiligen Gläubiger zu erstatten, Löschungserklärungen zu beschaffen und Haftungsentlassungen zugunsten der betreibenden Partei zu erwirken. Gemäß Punkt V erster Absatz desselben Notariatsaktes verpflichtete sich der Verpflichtete, ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.11.1991

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