Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein Verein zur Wahrung von Verbraucherinteressen, der gemäß § 29 Abs 1 KSchG zur Verbandsklage berechtigt ist. Die beklagte Partei ist Unternehmerin iSd § 1 KSchG, die an mehreren Standorten in Wien Seniorenwohnhäuser betreibt. Strittig sind 18 Klauseln in den von der beklagten Partei erstellten Vertragsformblättern für den Betreuungsvertrag, der Hausordnung und der Tarife 2007. Die klagende Partei begehrt die Unterlassung der Verwendung von Kl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein Verein zur Wahrung von Verbraucherinteressen, der gemäß § 29 Abs 1 KSchG zur Verbandsklage berechtigt ist. Die beklagte Partei ist Unternehmerin iSd § 1 KSchG, die an mehreren Standorten in Wien Seniorenwohnhäuser betreibt. Strittig sind 18 Klauseln in den von der beklagten Partei erstellten Vertragsformblättern für den Betreuungsvertrag, der Hausordnung und der Tarife 2007. Die klagende Partei begehrt die Unterlassung der Verwendung von Kl... mehr lesen...