Entscheidungsgründe: Die Parteien streiten über die Rückabwicklung eines zwischen ihnen geschlossenen Kaufvertrags über Aktien einer Schweizer Gesellschaft. Diese bestand seit 2004, sie war seit ihrer Gründung hauptsächlich mit der außerbörslichen Emission eigener Aktien, der Organisation von Börsenseminaren und der Verwaltung des eigenen Vermögens beschäftigt. Anfang 2007 übertrug sie das Seminargeschäft einer GmbH, die in der Folge auch „zwischenzeitlich“ - offenbar von ihr selbst... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte ist Emittentin von Genussscheinen, die Zweitbeklagte, an der sie zumindest mit 74 % beteiligt ist, hat diese Genussscheine - im konkreten Fall über den Nebenintervenienten - an Anleger „vermittelt“. Der Kläger ist ein solcher Anleger, der zwischen 2006 und Februar 2008 insgesamt 16 Genussscheine der Erstbeklagten erworben hat. Er hat dafür - inklusive Spesen - den Klagsbetrag bezahlt. Der Nebenintervenient hat dem Kläger gegenüber darauf verwiesen, dass ... mehr lesen...
Begründung: Im Jänner 2004 fuhr der Kläger anlässlich eines Wettbewerbsgewinns nach Olten, Schweiz, wo ihm von der C***** GmbH im Rahmen eines Beratungsgesprächs das gegenständliche Timesharing-Produkt empfohlen wurde. Die C***** GmbH vermittelt als Maklerin Ferienwohnrechte verschiedener Anbieter, ua auch der Beklagten. Zu diesem Zweck stehen ihr bereits mit Firmenstampiglie versehene Vertragsformulare der Beklagten zur Verfügung, die sie im Fall einer erfolgreichen Vermittlung a... mehr lesen...