Begründung: Die Antragsteller sind - neben weiteren, nicht verfahrensbeteiligten Personen - Mit- und Wohnungseigentümer der EZ 436 Grundbuch *****, und zwar der Erstantragsteller zu B-LNR 116, der Zweitantragsteller zu B-LNR 93, die Drittantragstellerin zu B-LNR 92, der Viertantragsteller zu B-LNR 120, die Fünftantragstellerin zu B-LNR 119 und der Sechstantragsteller zu B-LNR 99 und 100. Für sämtliche Antragsteller wurde zu TZ 2595/05 im Rang TZ 1560/98 bzw 1562/98 (§ 24a Abs 2 WEG... mehr lesen...
Norm: ABGB §825 BABGB §828ABGB §833 A
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Nutzung einer Liegenschaft, die im Miteigentum mehrerer Person steht und die realrechtlich mit anderen Liegenschaften verbunden ist, sind auch die Beeinträchtigungen der Liegenschaften zu berücksichtigen, zu deren Gutsbestand das Miteigentum als Realrecht gehört. Entscheidungstexte 1 Ob 128/06i ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** M*****, auf der sein Wohnhaus M***** 28 steht. Der Erstbeklagte ist Eigentümer der benachbarten Liegenschaft EZ ***** mit dem Wohnhaus M***** 27. Der Zweitbeklagte ist Eigentümer der ebenfalls benachbarten Liegenschaft EZ 548. Mit dem Eigentum an den genannten Liegenschaften ist bücherliches Miteigentum an der Liegenschaft EZ 234 verbunden, zu der unter anderem ein Vorplatz (GST-Nr. 84) gehört, der sic... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Amtes der Wiener Landesregierung vom 20. 3. 1980 wurde der Antragstellerin die Konzession zum Betrieb einer Kraftfahrlinie zwischen Wien 19, Grinzing und Bahnhof Heiligenstadt, auf die Dauer von 15 Jahren bis zum 20. 3. 1995 erteilt. Gemäß dem Bescheid ist die Kraftfahrlinie in Betriebsgemeinschaft mit der Antragsgegnerin zu führen, der ebenfalls für dieses Teilstück die Konzession erteilt wurde. In einer zwischen den Parteien am 22. 6. 1982 getroffenen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und die Beklagten sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 4817 GB 92004 Hohenems mit dem Grundstück Nr. 2109/17 (in der Folge nur Grundstück Nr. 2109/17 genannt). Die Beklagten sind überdies Miteigentümer des angrenzenden Grundstücks Nr. 2109/19 der EZ 5056 GB 92004 Hohenems (in der Folge nur Grundstück Nr. 2109/19 genannt), worauf bereits in den 80-er Jahren Garagen für die Beklagten errichtet wurden. Seither fahren sie über eine Allge... mehr lesen...
Begründung: Antragstellerin und Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus *****. Am 24. 6. 2004 fand eine Versammlung der Miteigentümer dieser Liegenschaft statt. Tagesordnungspunkt dieser Eigentümerversammlung war der von Viertantragsgegner und Fünftantragsgegnerin geplante Ausbau des - zu den allgemeinen Teilen der Liegenschaft gehörenden - Dachbodens des Hauses im Bereich über deren Wohungseigentumsobjekt und die anschließende alleini... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und ihr Bruder sind je zur Hälfte Miteigentümer einer Liegenschaft, auf der sich ein größeres Wohngebäude und ein kleineres Nebengebäude befinden. Mit Einverständnis der Klägerin benutzte deren Bruder die Liegenschaft allein, ohne zur Alleinverwaltung bevollmächtigt worden zu sein. Er bewohnte das Hauptgebäude. Als die Beklagte vom Bruder der Klägerin schwanger wurde, vermietete dieser - ohne Wissen der Klägerin - der Beklagten eine ca 50 m² große Wohnung ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte errichtete für die Klägerin und deren damaligen Ehemann Rudolf K***** ein Wohnblockhaus, das 1994 übergeben wurde. Die Klägerin und Rudolf K*****, die die Errichtung des Kellergeschosses und den Innenausbau selbst zu besorgen hatten, bezahlten den gesamten vereinbarten Werklohn. Seit ihrer 1998 erfolgten Ehescheidung ist die Klägerin auf Grund der vorgenommenen Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse Alleineigentümerin des... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit Anfang der 70er Jahre grundbücherlicher Eigentümer von 137/7000tel Anteilen der Liegenschaft EZ ***** GB *****, mit denen Wohnungseigentum an der Wohnung 621 verbunden ist. Die Wohnung besteht unter anderem aus einem Zimmer mit umlaufender Terrasse (im Parifizierungsbeschluss vom 12. 7. 1972, Msch 9/71 des Bezirksgerichtes Bad Aussee, ist ein Balkon als zur Wohnung Nr 621 gehörig genannt) und hat ein Gesamtausmaß von 45,25 m2. Die Terrasse is... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind Wohnungseigentümer der Liegenschaft *****. Am 5. 6. 2003 wurde von der Eigentümergemeinschaft mittels Mehrheitsbeschlusses im Umlaufweg nachstehender Beschluss gefasst: „Die Hausverwaltung Dr. Peter B***** wird namens der Wohnungseigentümergemeinschaft ***** beauftragt und ermächtigt, ein angemessenes Nutzungsentgelt von den Miteigentümern Helga U***** und Dipl. Ing. Siamag S***** wegen deren titelloser Benützung der - nach ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerinnen mieteten gemeinsam mit Vertrag vom 16. 4. 1998 ein Geschäftslokal und vereinbarten nach Verhandlungen mit den Antragsgegnern als Vermieter einen Mietzins von S 13.000 exkl USt anstatt des ursprünglich geforderten von S 16.000. Zwischen Vertragsabschluss und Übergabe des Mietobjektes beanstandeten die Antragstellerinnen den Mietzins der Höhe nach nicht. Der angemessene Nettomietzins betrug monatlich S 8.368. Die Zweitantragsstellerin wurde mit Ges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und seine damalige Ehefrau Ingrid F***** waren seit dem 1. 5. 1974 Mieter einer dem WGG unterliegenden Genossenschaftswohnung. Eigentümerin des Wohnhauses und Vermieterin war die Beklagte. Der Kläger und seine damalige Ehefrau haben bei Abschluss des Mietvertrages gemeinsam einen Finanzierungsbeitrag von S 175.500,-- geleistet. Mit seiner Klage begehrte der Kläger die Rückzahlung von EUR 6.255,90 sA als Hälfte des Finanzierungsbeitrages gemäß § 17 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Landesgerichtes Klagenfurt vom 14. 4. 2003, 41 S 129/03y, wurde über das Vermögen des Klägers das Konkursverfahren eröffnet und Dr. Georg Pertl zum Masseverwalter bestellt. Das Konkursverfahren ist noch anhängig. Mit der am 25. 9. 2003 verbessert eingebrachten Klage stellt der Kläger folgendes Urteilsbegehren: 1. Es wird zwischen der klagenden Partei und den beklagten Parteien festgestellt, dass die beklagten Parteien als Miteigentümer der Liegenschaf... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin wurde nach dem Tod ihres Vaters als eingesetzte Universalerbin durch Einantwortung Hälfteeigentümerin einer Liegenschaft mit dem darauf befindlichen Einfamilienhaus. Dieses war die Ehewohnung der Antragsgegnerin (ihrer Stiefmutter), die Hälfteeigentümerin der Liegenschaft ist. Ihr Ehemann (der Vater der Antragstellerin) hatte im Testament verfügt, dass der überlebenden Ehefrau das Wohnrecht einzuräumen ist. Ein solches wurde auch verbüchert. Die Ant... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger (sie sind zu insgesamt 7/12 Miteigentümer des Hauses Wien *****) begehren vom Beklagten Räumung der Wohnung top Nr 1 wegen titelloser Benützung und Übergabe der Wohnung an sie. Die Großmutter des Beklagten habe diese Wohnung aufgrund eines ihr höchstpersönlich eingeräumten Benützungsrechts bis zu ihrem Tod am 17. 10. 2001 bewohnt. Das ihr eingeräumte höchstpersönliche Wohnrecht sei damit erloschen. Seither stehe die Wohnung leer. Der Beklagte habe z... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind gemeinsam Miteigentümer von 11/26-stel Anteilen, der Antragsgegner ist Miteigentümer von 15/26-stel Anteilen einer Liegenschaft in Velm. Den Antragstellern steht "die alleinige Nutzung von Parzellen am Ostufer" eines Badeteichs auf dieser Liegenschaft zu. Diese Parzellen waren bis 1994 oder 1995 durch eine Wasserleitung mit einem öffentlichen Netz und durch einen Kanal mit einer Kläranlage des Antragsgegners verbunden. 1994 oder 1995 wurden diese... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind - wie auch die Antragsgegner - jeweils zu einem Viertel Miteigentümer der Liegenschaft mit (Zins-)Haus in 2340 M*****, K*****-Straße *****. Das Erstgericht genehmigte den Abschluss eines Mietvertrages zwischen allen Miteigentümern als Vermieter und den beiden Antragstellern als Mieter der Wohnung top 6 des genannten Hauses und ersetzte damit die fehlende Zustimmung der beiden Antragsgegner (als Hälfteeigentümer der Liegenschaft). Das Rekursgeric... mehr lesen...
Begründung: In EZ ***** Grundbuch ***** ist das Eigentumsrecht unter B-LNR 2 für Ambros R***** zu einem Drittel und unter B-LNR 3 für Elfriede R***** zu zwei Dritteln einverleibt. Aufgrund eines Übergabsvertrages vom 16. 10. 2002 wurde ob beiden Anteilen das Eigentumsrecht für Peter R***** vorgemerkt. Gegen den vormerkten Eigentümer wurden ua die Dienstbarkeit des Gehens, Fahrens und des Viehtriebes (C-LNR 10), die Dienstbarkeit des Wasserbezuges und der Wasserleitung (C-LNR 11) u... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Grundrechtssache der Antragstellerin Mag. Margarete G*****, vertreten durch Mag. Michael Rudnigger, Rechtsanwalt in Wien, wegen Anmerkung einer Benützungsvereinbarung, über den außeror... mehr lesen...
Begründung: Auf der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** mit der Liegenschaftsadresse ***** stehen vier Wohnhäuser, es ist Wohnungseigentum begründet. Mit den Anteilen des Antragstellers ist Wohnungseigentum an der Wohnung Nr *****, mit den Anteilen der Erstantragsgegnerin Wohnungseigentum an der Wohnung Nr ***** verbunden. Im Haus Nr 10 sind nur fünf Wohnungen vorhanden, in den übrigen Häusern mehr. Von Anbeginn an hatten die Wohnungseigentümer der Häuser Nr 12 bis 16 zum Haus N... mehr lesen...
Begründung: Auf einer Liegenschaft im Land Salzburg war die Errichtung einer Wohnungseigentumsanlage geplant. Deshalb beantragten ihre damaligen Miteigentümer am 2. 5. 1993 die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Ableitung der Oberflächen- und Dachwässer. Die Wasserrechtsbehörde erster Instanz bewilligte mit Bescheid vom 25. 5. 1993 die Errichtung und den Betrieb "einer Retentionsanlage zur Sammlung und anschließenden Beseitigung der bei den geplanten Wohnobjekten... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat von der beklagten Partei mit Kaufvertrag vom 10./25. 8. 1993 130/2456tel Anteile der Liegenschaft EZ ***** GB *****, verbunden mit dem Wohnungseigentum an der Wohnung top 20 erworben. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat zwischen September 1994 und Mai 1999 mehrfach von der Beklagten eine Behebung von Mängeln des Bauwerks begehrt, wobei im Oktober 1998 eine Ersatzvornahme angedroht wurde. Unter Übermittlung eines Kostenvoranschlages einer Drittfirma ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit einem Optionsvertrag wird einem Vertragsteil das Recht eingeräumt, ein inhaltlich bereits festgelegtes Schuldverhältnis durch einseitige Erklärung in Geltung zu setzen (SZ 67/137 mwN). Die Auslegung eines Optionsvertrages richtet sich nach den Grundsätzen, die auch sonst für die Vertragsauslegung gelten. Die Auslegung einer Urkunde kann wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung vor dem Obersten Gerichtshof nur dann bekä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eine Kommanditgesellschaft war Eigentümerin eines Werksgeländes. Mit deren Liegenschaft war als herrschendem Gut die Dienstbarkeit des Wasserbezugs aus einer Quelle verbunden. Die Gesellschaft wurde nach dem ersten Weltkrieg aufgelöst. Einige Rechtsnachfolger im Eigentum realer Teile des herrschenden Guts bezogen weiterhin Quellwasser. Andere solcher Rechtsnachfolger verzichteten auf den Wasserbezug. Nunmehr sind die Klägerin und die Beklagten Eigentümer von G... mehr lesen...
Norm: ABGB §828ABGB §833 CABGB §834ABGB §835WEG 2002 §16 Abs2WEG 2002 §52 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die fehlende Zustimmung eines Teilhabers kann im Fall von Veränderungen tatsächlicher und rechtlicher Natur, die § 828 ABGB zu unterstellen sind, nicht durch einen Beschluss des Außerstreitrichters ersetzt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 174/02b Entscheidungstext OGH 12.09.2002 5 Ob 174/02b ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind je zur Hälfte Eigentümerinnen der Liegenschaft EZ ***** GB *****, bestehend aus dem Grundstück 337/5. Die Rechtsvorgänger der Streitteile habe am 11. 12. 1958 im Verfahren C 119/58 des Bezirksgerichtes Mondsee folgenden Vergleich abgeschlossen: 1.) Die Klägerin und die beiden Beklagten sind Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG *****, zu deren Gutsbestand das Waldgrundstück 330/3 gehört, auf dem das Haus Nr 189 errichtet ist. Die Beklagten... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind bücherliche Eigentümer zweier benachbarter Liegenschaften. Die Grenze verläuft in der Mitte einer Hauseinfahrt, die durch ein im gemeinsamen Eigentum der Parteien stehendes Tor verschlossen werden kann. Die Parteien haben jeweils das Servitutsrecht, die ihnen nicht gehörige Liegenschaftsfläche der Hauseinfahrt zum Gehen und Fahren zu benützen. Die Beklagten hatten mit der Rechtsvorgängerin der klagenden Gemeinde vereinbart, dass das gemeinsame Tor vers... mehr lesen...
Begründung: Die Bezirkshauptmannschaft Gmunden hat mit Bescheid vom 22. 4. 1997, ForstR 10-130-196, über Antrag der nunmehrigen Antragsgegner die nunmehrige Antragstellerin sowie den nicht verfahrensbeteiligten Ing. Gerhard M***** gemäß § 66a Abs 1 Forstgesetz 1975 (im Folgenden kurz: ForstG) verpflichtet, die zur Waldbewirtschaftung erforderliche Benützung der Forststraße "E*****", Gemeinde G***** in Oberösterreich, zu dulden; weiters wurde ausgesprochen, dass über Entschädigungsf... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Hat die Klägerin die Räumungsvereinbarung in Kenntnis und mit Willen aller Beteiligten (beider Bestandnehmerinnen) nur mit der in Konkurs befindlichen Bestandnehmerin (vertreten durch den Masseverwalter) geschlossen oder ist das Verhalten der Klägerin zumindest als schlüssig in diesem Sinne zu beurteilen (wovon das Berufungsgericht ausgeht), ist eine Novation des Bestandverhältnisses dahin eingetreten, dass auf Seiten de... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** mit der Grundstücksadresse *****. Zwei der Mit- und Wohnungseigentümer dieser Liegenschaft haben sich jedoch an der gegenständlichen Klage nicht beteiligt. Die beklagte Partei war Eigentümerin der Liegenschaft ***** in ***** und beauftragte die Nebenintervenientin mit der Errichtung eines Wohnhauses auf dieser Liegenschaft. Die Fertigstellung des Hauses erfolgte 1982. Zu diesem Zeitpun... mehr lesen...