Begründung: Die Erblasserin war Eigentümerin einer Liegenschaft, die sie mit Notariatsakt vom 30. 12. 2005 dem Gegner der gefährdeten Partei, ihrem Enkel, unter Verzicht auf den Widerruf auf den Todesfall schenkte. Am 7. 9. 2007 schloss sie über diese Liegenschaft einen Kaufvertrag, dem der Gegner der gefährdeten Partei beitrat. Der Kaufvertrag sollte mit Ablauf des 31. 12. 2012 bei Eintritt bestimmter Bedingungen rechtswirksam werden, die sich dahin zusammenfassen lassen, dass es d... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war testamentarischer Alleinerbe seiner am 13. 9. 2001 verstorbenen Großmutter. Im Verlassenschaftsverfahren wurde der Nebenintervenient zum Gerichtskommissär bestellt. Nach Erhebung der Vermögenswerte durch seine Substitutin wurde am 23. 6. 2003 das Inventar errichtet, in das ein Wertpapierdepot mit einem Betrag von 27.180 EUR aufgenommen wurde. Depotinhaber war aber nicht die Erblasserin, wie aus dem dem Inventar beigelegten Depotauszug eindeutig ersichtlich... mehr lesen...
Begründung: Der am 22. 11. 2005 verstorbene Erblasser hinterließ seine beiden Söhne Ing. J***** und Mag. K*****. In seinem Testament vom 3. 11. 1995 hatte er seinen Sohn K***** sowie dessen Söhne M***** und E***** zu den Erben seines Vermögens bestimmt und die Enterbung seines Sohnes J***** angeordnet. Letzterer sei gegen ihn mit einer falschen und verleumderischen Strafanzeige vorgegangen. In der Folge wurde der enterbte Sohn (ua) wegen des gegen seinen Vater gerichteten, mit Freih... mehr lesen...
Begründung: Die am 24. 4. 2001 verstorbene Erblasserin hinterließ ein am 16. 6. 1994 verfasstes Testament, in welchem sie ihren Sohn Johannes G***** zu ihrem Alleinerben bestimmte und das auch ihre weiteren drei Kinder betreffende letztwillige Anordnungen enthält. Das Erstgericht nahm mit Beschluss vom 22. 8. 2001 die aufgrund dieses Testaments zum gesamten Nachlass abgegebene bedingte Erbserklärung des Johannes G***** (in der Folge: Erbe) an und überließ ihm die Besorgung und Verwa... mehr lesen...
Begründung: Mit gemeinsamer letztwilliger Verfügung vom 10. April 2006 setzten sich der Erblasser und seine Ehegattin wechselseitig zu Alleinerben ihres gesamten Vermögens ein und beschränkten die Noterben auf den gesetzlichen Pflichtteil. Der Sohn des Verstorbenen, D*****, beantragte eine einstweilige Verfügung zur Sicherung bestimmter Sparbücher, die sich bis kurz vor dem Tod des Vaters in dessen Tresor befunden hätten. Die Nichte des Verstorbenen, die mit ihm und der Witwe im g... mehr lesen...
Begründung: In der Verlassenschaftssache nach dem am 5. November 2007 verstorbenen Robert Michael L***** stellte das Erstgericht mit Beschluss vom 12. 12. 2007 die Überschuldung der Verlassenschaft fest (Punkt I.), überließ der Tochter Kunigunde W***** die näher bezeichneten Aktiva der überschuldeten Verlassenschaft gegen Bezahlung der Gerichtsgebühren von 145 EUR und der Forderung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern von 49,74 EUR sowie in Anrechnung ihrer eigenen Forderung an... mehr lesen...
Begründung: Der am 1. 7. 2007 verstorbene Erblasser hinterließ aus erster Ehe die Tochter Friederike G***** und aus zweiter Ehe die erbl. Witwe sowie den Sohn Christian W*****. Mit Testament vom 13. 9. 1998 hatte er die erbl. Witwe zur Alleinerbin eingesetzt, die am 2. 8. 2007 die unbedingte Erbantrittserklärung zum gesamten Nachlass abgab. Die beiden Kinder wurden vom Gerichtskommissär Dr. Rainer Tempfer, öffentlicher Notar in Wien, am 3. 8. 2007 vom Verlassenschaftsverfahren durch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Sachverhalt: Gottlieb S***** war der Vater der beiden Beklagten und hat am 8. Juli 2003 die Klägerin, seine langjährige Lebensgefährtin, geheiratet. Am 19. Juli 2003 verstarb er nach langer Erkrankung. Wenige Tage vor seinem Ableben, am 14. Juli 2003, verfasste er folgendes Testament: „1.) Alle meine bisherigen letztwilligen Anordnungen hebe ich hiemit auf. 2.) Als Erben meines gesamten Vermögens setze ich meine Kinder [die beiden Beklagten] zu gleichen Teile... mehr lesen...
Norm: ABGB §784ABGB §804ABGB §812 BAußStrG §9 E3AußStrG §117GKG §3 Abs1
Rechtssatz: Die Antragslegitimation eines Noterben im Abhandlungsverfahren ist auf die Rechte aus den §§ 784, 804 und 812 ABGB beschränkt. Er hat gegen die Bewilligung der schriftlichen Abhandlungspflege kein Rekursrecht. Entscheidungstexte 6 Ob 161/99s Entscheidungstext OGH 29.09.1999 6 Ob 161/99s ... mehr lesen...