Entscheidungen zu § 785 Abs. 3 ABGB

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Erkenntnis 2016/12/13 G572/2015

Entscheidungsgründe: I.       Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 litd B-VG gestützten Antrag wird begehrt, §785 Abs3 letzter Satz Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch – ABGB idF BGBl 280/1978 als verfassungswidrig aufzuheben. II.      Rechtslage 1.       Die im vorliegenden Fall maßgebliche Rechtslage stellt sich wie folgt dar (die angefochtenen Gesetzesbestimmungen sind hervorgehoben): §785 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch – ABGB, JGS 946/1811 idF BGBl 280/1978, lautet... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 13.12.2016

RS Vfgh 2016/12/13 G572/2015

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs1ABGB §785 Abs3
Leitsatz: Kein Verstoß einer erbrechtlichen Regelung des ABGB betreffend die (unbefristete) Anrechnung von Schenkungen auf den Pflichtteil gegen das Bestimmtheitsgebot und den Gleichheitsgrundsatz; sachlich gerechtfertigte, dem Grundgedanken der "familia suspecta" und dem Ziel eines vermögensmäßigen Ausgleichs unter den Pflich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 13.12.2016

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