Entscheidungen zu § 784 Abs. 2 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2006/10/23 7Ob236/06s

Begründung: Die Streitteile sind Söhne der am 19. 4. 1995 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorbenen Eva Maria P*****. Der Reinnachlass in Höhe von (gerundet) S 9,800.000 (rund EUR 712.000) wurde beiden je zur Hälfte eingeantwortet (sohin rund EUR 356.000). Die Eltern der Streitteile hatten einen Gärtnereibetrieb geführt, den nach dem frühen Tod des Vaters seit Jahrzehnten der Beklagte weiterführt. Beiden Brüdern wurden in den Folgejahren von der Erblasserin mehre... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.10.2006

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