Norm: ABGB §759 Abs2
Rechtssatz: § 759 Abs 2 ABGB entzieht schon dem bloß mitschuldigen Ehegatten das Erbrecht. Entscheidungstexte 7 Ob 153/07m Entscheidungstext OGH 29.08.2007 7 Ob 153/07m Veröff: SZ 2007/133 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122497 Im RIS seit 28.09.2007... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen sind Töchter der am 7.7.1985 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorbenen Erika K***. Diese war zum Zeitpunkt ihres Todes mit dem Beklagten verheiratet. Zwischen dem Beklagten und der Verstorbenen war seit 6.11.1984 ein von Erika K*** anhängig gemachtes, auf Verschulden des Beklagten gestütztes Ehescheidungsverfahren anhängig, das nach ihrem Tod nicht wegen der Verfahrenskosten fortgesetzt wurde. Eine Entscheidung in der Haupts... mehr lesen...
Norm: ABGB §759 Abs2
Rechtssatz: Das Recht des Erben nach § 759 Abs 2 ABGB kann nicht davon abhängig sein, ob er das durch den Tod des einen Ehegatten in der Hauptsache erledigte Scheidungsverfahren bezüglich der Kosten fortsetzt. Entscheidungstexte 7 Ob 526/87 Entscheidungstext OGH 05.03.1987 7 Ob 526/87 NZ 1987,283 7 Ob 153/07m En... mehr lesen...
Norm: ABGB §759 Abs2MG §19 Abs2 Z11
Rechtssatz: Der Verlust des Erbrechtes nach dem Mieter ist kein Grund, den im § 19 Abs 2 Z 11 MG genannten Personen den Schutz dieser Gesetzesstelle zu entziehen. Entscheidungstexte 1 Ob 68/46 Entscheidungstext OGH 13.05.1946 1 Ob 68/46 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...