Entscheidungen zu § 754 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

10 Dokumente

Entscheidungen 1-10 von 10

RS OGH 1990/12/11 5Ob1587/90, 2Ob346/00x, 1Ob185/01i

Norm: ABGB §5ABGB §754ABGB §778
Rechtssatz: Es kann nicht zweifelhaft sein, daß Umfang und Inhalt der gesetzlichen Erbfolge sowie des Pflichtteilsrechtes mangels eindeutiger abweichender Regelung nach der Rechtslage zur Zeit des Erbfalles zu beurteilen sind; dies gilt auch für das gesetzliche Erbrecht und das Pflichtteilsrecht des unehelichen Kindes gegenüber seinem Vater. Entscheidungstexte 5... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.12.1990

RS OGH 1980/4/9 6Ob18/79, 2Ob531/89, Bsw3545/04, Bsw16574/08, Bsw29762/10, Bsw59752/13

Norm: ABGB §754ABGB §761MRK Art141.ZPMRK Art1 V5
Rechtssatz: Durch die MRK und das 1.Zusatzprotokoll werden Bestimmungen, welche das Erbrecht im Hinblick auf die eheliche, oder uneheliche Geburt verschieden regeln, nicht ausgeschlossen. Entscheidungstexte 6 Ob 18/79 Entscheidungstext OGH 09.04.1980 6 Ob 18/79 Veröff: NZ 1981,26 = JBl 1981,423 = NZ 1982,67 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.04.1980

RS OGH 1980/4/9 6Ob18/79, 2Ob531/89, 6Ob289/07d

Norm: ABGB §754ABGB §761AnerbenG §3 Abs1 Z3B-VG Art7Krnt HöfeG §2Krnt HöfeG §7 Z2Krnt HöfeG §12StGG Art2Tir HöfeG §17 Z2
Rechtssatz: Die ungleiche Behandlung ehelicher und unehelicher Kinder ist nicht unsachlich und verstößt daher nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz; zu den sachlichen Erwägungen gehört neben jenen nach den EB zum AnerbenG auch, dass die Familie als rechtliche Institution ein wesentliches Element der rechtlichen Ordnung menschl... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.04.1980

TE OGH 1978/12/13 3Ob598/78

Der am 18. Mai 1973 verstorbene Erblasser hat mit seiner am 28. Mai 1973 vorschriftsmäßig kundgemachten letztwilligen Verfügung, dem eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testament vom 16. Feber 1972, seine Frau Amalia R als Alleinerbin eingesetzt. Zugleich vermachte er Gertraud K die ihm gehörige Hälfte der Liegenschaft EZ 785 KG E mit der Verpflichtung, Amalia R eine wertgesicherte monatliche Leibrente von 500 S auf Lebenszeit zu bezahlen. Mit dem Beschluß des Bezirksgerich... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.12.1978

RS OGH 1978/11/7 5Ob685/78

Norm: ABGB §754ABGB §763AußStrG §16 BIII2a
Rechtssatz: Die Ansicht, daß einem unehelichen Kind kein Pflichtteilanspruch zusteht, wenn ein Adoptivkind vorhanden ist, auch wenn dieses nur hinsichtlich eines Teiles des Nachlasses zum Erben eingesetzt ist, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 5 Ob 685/78 Entscheidungstext OGH 07.11.1978 5 Ob 685/78 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.11.1978

RS OGH 1978/11/7 5Ob685/78

Norm: ABGB §754ABGB §763AußStrG §16 BIII2a
Rechtssatz: Die Ansicht, daß einem unehelichen Kind nur dann ein Pflichtteil zusteht, wenn er gesetzlicher Erbe wäre, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 5 Ob 685/78 Entscheidungstext OGH 07.11.1978 5 Ob 685/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.11.1978

RS OGH 1978/2/2 6Ob519/78

Norm: ABGB §754AußStrG §122
Rechtssatz: Für das Verlassenschaftsverfahren kann nicht mit Gewissheit davon ausgegangen werden, daß ein Minderjähriger wegen des vor dem Inkrafttreten des neuen Unehelichenrechtes von dem als Vater in Anspruch genommenen Erblasser errichteten Testamentes nie Erbe werden könne. Die endgültige Klärung dieser Frage muß vielmehr dem Erbrechtsstreit vorbehalten werden (vgl SZ 47/134). Entscheidungste... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.02.1978

TE OGH 1974/11/21 2Ob269/74

Die am 28. November 1934 geborene Klägerin ist eine uneheliche Tochter des am 21. August 1973 verstorbenen Ambros M, der die Vaterschaft zu diesem Kind am 24. Dezember 1934 vor dem Bezirksgericht B anerkannt hatte. Ambros M war ledig und hatte keine weiteren Kinder. In einem am 6. September 1961 errichteten Testament hatte er die Beklagten, die Kinder seines Bruders Gottlieb M, zu Erben seines gesamten Nachlasses eingesetzt. Die Klägerin, deren Vorhandensein ihm zur Zeit der Testament... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.11.1974

RS OGH 1974/11/21 2Ob269/74, 6Ob519/78

Norm: ABGB §754ABGB §778
Rechtssatz: Durch das Inkrafttreten des neuen Unehelichenrechtes bleibt die Rechtswirksamkeit früherer letztwilliger Verfügungen der Väter unehelicher Kinder unberührt. Entscheidungstexte 2 Ob 269/74 Entscheidungstext OGH 21.11.1974 2 Ob 269/74 NZ 1975,69 = JBl 1975/427 ( krit Eccher ) = NZ 1976,143 = SZ 47/134 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.11.1974

TE OGH 1974/5/22 1Ob90/74

Zum Nachlaß des am 2. August 1973 unter Hinterlassung einer ihm nur kirchlich angetrauten Gattin verstorbenen und ohne eheliche Kinder gewesenen Erblassers gaben die elf nunmehrigen Rechtsmittelwerber auf Grund der Testamente vom 22. Feber 1968 und 24. Juli 1973 unbedingte Erbserklärungen zu je einem Neuntel bzw. je einem Achtzehntel des Nachlasses ab, die bisher vom Erstgericht noch nicht angenommen wurden. Hermann Karl W ist der eheliche Sohn des im Zweiten Weltkrieg gefallenen He... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.05.1974

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