Entscheidungsgründe: I. Antrag Gestützt auf Art140 Abs1 Z1 litd B-VG, begehren die Antragstellerinnen, der Verfassungsgerichtshof möge "1. feststellen, dass die Bestimmung des §754 (3) ABGB idF BGBl 1970/342 jedenfalls bereits in dem im Anlassfall relevanten Zeitpunkt, dem 09.11.1990, verfassungswidrig war – in eventu – 2. die Wortfolge 'tritt mit dem 1. Jänner 1991 in Kraft. Es' des ArtIII Z1 Erbrechtsänderungsgesetz 1989 BGBl 1989/656 aufheben, sodass dieser lautet: 'Dieses Bunde... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 Z1 litdABGB §753 Abs3Erbrechts-ÄnderungsG 1989VfGG §7 Abs1
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch den Ausschluss unehelicher Kinder vom gesetzlichen Erbrecht zum Nachlass der Verwandten des (verstorbenen) Vaters gemäß einer (historischen) Bestimmung des ABGB; Schlechterstellung unehelicher Kinder gegenüber ehelichen Kindern nicht d... mehr lesen...