Entscheidungen zu § 722 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

23 Dokumente

Entscheidungen 1-23 von 23

TE OGH 2004/1/28 3Ob34/03a

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Entscheidung | OGH | 28.01.2004

TE OGH 2003/10/21 5Ob245/03w

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Entscheidung | OGH | 21.10.2003

TE OGH 2003/10/2 6Ob195/03z

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Entscheidung | OGH | 02.10.2003

TE OGH 2001/5/14 4Ob103/01b

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Entscheidung | OGH | 14.05.2001

TE OGH 1999/5/20 2Ob130/99b

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Entscheidung | OGH | 20.05.1999

TE OGH 1998/2/26 2Ob290/97d

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Entscheidung | OGH | 26.02.1998

TE OGH 1993/6/22 1Ob571/93

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Entscheidung | OGH | 22.06.1993

RS OGH 1993/6/22 1Ob571/93

Norm: ABGB §721ABGB §722
Rechtssatz: Hat der Verfasser auf der mittels Blaupapier hergestellten Durchschrift seines eigenhändigen Testaments den Vermerk "Abschrift" angebracht und diesen gesondert gefertigt, ist bis zum Beweis des Gegenteils davon auszugehen, daß er die Durchschrift - entgegen ihrem wahren Charakter - zur bloßen Abschrift abwerten wollte, um sich die Verfügungen im Sinne des § 721 erster Satz ABGB durch bloße Einwirkung auf die... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.06.1993

RS OGH 1993/6/22 1Ob571/93, 6Ob92/96g

Norm: ABGB §578ABGB §721ABGB §722
Rechtssatz: Die vom Erblasser selbst mit Blaupapier hergestellte Durchschrift seines eigenhändig geschriebenen und gefertigten letzten Willens ist keine Abschrift, sondern als weitere Ausfertigung seiner eigenhändigen letztwilligen Anordnung anzusehen. Entscheidungstexte 1 Ob 571/93 Entscheidungstext OGH 22.06.1993 1 Ob 571/93 Veröff: SZ 66/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.06.1993

RS OGH 1993/6/22 1Ob571/93

Norm: ABGB §721ABGB §722
Rechtssatz: Das Abhandenkommen einer im Durchschreibeverfahren hergestellten ersten Ausfertigung läßt bis zum Beweis des Gegenteils die Gültigkeit des in der Durchschrift formgerecht zum Ausdruck gelangten letzten Willens unberührt. Entscheidungstexte 1 Ob 571/93 Entscheidungstext OGH 22.06.1993 1 Ob 571/93 Veröff: SZ 66/78 = NZ 1994,65 = JBl 1994,43... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.06.1993

TE OGH 1992/4/29 2Ob520/92

Begründung: Das Erstgericht wies die zum Nachlaß des verstorbenen Anton K***** abgegebene unbedingte Erbserklärung der Hedwig S***** mit der
Begründung: zurück, daß deren testamentarische Erbseinsetzung vom 12. Dezember 1986 widerrufen worden sei. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Hedwig S***** Folge, änderte den erstgerichtlichen Beschluß ab und nahm ihre unbedingte Erbserklärung an. Eine Erbserklärung sei nur dann zurückzuweisen, wenn von vornherein und zweifelsfrei feststeht,... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.04.1992

TE OGH 1986/7/8 5Ob545/86

Entscheidungsgründe: Der Nachlaß der am 5. Juli 1973 tödlich verunglückten ersten Gattin des Klägers, Dr. Erika K***, wurde mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Mödling vom 19. Juli 1979, 2 A 337/73-74, auf Grund des Gesetzes dem Kläger zur Hälfte und den erblasserischen Brüdern Iwan G*** und Mag. Arch. Alfred G*** (dem Erstbeklagten und dem Rechtsvorgänger der Zweitbeklagten), und zwar auch als eingeantworteten Erben der am 29. Juni 1976 nachverstorbenen erblasserischen... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.07.1986

RS OGH 1983/1/27 7Ob732/82, 5Ob545/86, 2Ob290/97d, 2Ob130/99b, 6Ob195/03z, 2Ob19/19m

Norm: AußStrG §125 CABGB §722
Rechtssatz: Wer sich auf ein in Verlust geratenes Testament beruft, muss nicht nur dessen Inhalt nachweisen, sondern auch den Umstand, dass der Verlust oder die Vernichtung des Testaments auf einem Zufall beruht und nicht auf den Willen des Erblassers zurückzuführen ist. Entscheidungstexte 7 Ob 732/82 Entscheidungstext OGH 27.01.1983 7 Ob 732/82 Veröff: ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.01.1983

TE OGH 1982/9/22 6Ob693/82

Hubert G ist am 17. April 1978 gestorben. Die Klägerin ist eine Stieftochter des Erblassers. Sie hat auf Grund seiner letztwilligen Verfügung vom 28. 4. 1970 zum gesamten Nachlaß die unbedingte Erbserklärung abgegeben. Die Beklagte ist die Witwe des Erblassers. Sie hat auf Grund einer - von ihr selbst mit 27. 11. 1977 datierten - letztwilligen Verfügung des Erblassers ebenfalls zum gesamten Nachlaß die unbedingte Erbserklärung abgegeben. Das Abhandlungsgericht hat bestimmt, daß die St... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.09.1982

RS OGH 1982/9/22 6Ob693/82

Norm: ABGB §601ABGB §722
Rechtssatz: Ein nur teilweise rekonstruierbarer Inhalt der letztwilligen Erklärung birgt die Gefahr einer wesentlichen Verfälschung der Absicht des Erblassers. Daß bei teilweiser Vernichtung der Urkunde der Inhalt des erhaltenen Restes für sich betrachtet, eine vollständige Verfügung beinhalte, reicht noch nicht hin. Wer sich auf eine verstümmelte schriftliche letztwillige Anordnung beruft, hat zu beweisen, daß der erha... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.09.1982

RS OGH 1981/12/23 6Ob840/81

Norm: ABGB §722AußStrG §16 BIII2aAußStrG §122
Rechtssatz: Die Ansicht, daß eine vom Erblasser in einem nicht testierfähigen Zustand veranlaßte Vernichtung des Testamentes als zufällig im Sinne des § 722 ABGB anzusehen ist, widerspricht nicht dem Gesetz. Die Annahme der auf Grund eines nicht mehr vorhandenen Testamentes abgegebenen Erbserklärung ist daher nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.12.1981

RS OGH 1960/1/20 6Ob441/59, 5Ob257/69, 5Ob785/81, 2Ob520/92

Norm: ABGB §722
Rechtssatz: Eine zufällige Vernichtung iS des § 722 ABGB liegt dann vor, wenn das Abhandenkommen oder die Beseitigung der Urkunde nicht mit Wissen und Willen des Erblassers geschehen ist. Entscheidungstexte 6 Ob 441/59 Entscheidungstext OGH 20.01.1960 6 Ob 441/59 5 Ob 257/69 Entscheidungstext OGH 08.10.1969 5 O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.01.1960

RS OGH 1957/10/30 2Ob464/57, 6Ob840/81, 3Ob34/03a

Norm: ABGB §722
Rechtssatz: Die über das Vorhandengewesensein eines Testamentes und seine allfällige zufällige Vernichtung bestehenden Zweifel sind nicht mit den Mitteln des außerstreitigen Verfahrens zu beheben, sondern es muß der Antragstellerin Gelegenheit geboten werden, die nach § 722 ABGB erforderlichen Beweise im Prozeß zu erbringen. Entscheidungstexte 2 Ob 464/57 Entscheidungst... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.10.1957

TE OGH 1950/12/20 2Ob796/50

Das Erstgericht hat die Sequestration gemäß § 127 AußstrG. bis zur endgültigen Entscheidung über die Erbrechtsklage angeordnet. Das Rekursgericht hat den Antrag auf Sequestration abgewiesen, weil die Voraussetzungen hiezu fehlten. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs der erblasserischen Witwe nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die im Erbrechtsstreit als Klägerin auftretende erblasserische Witwe hat nur die Feststellung bege... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.12.1950

RS OGH 1950/12/20 2Ob796/50, 6Ob441/59, 1Ob33/67, 5Ob257/69, 5Ob785/81, 5Ob545/86, 2Ob19/19m

Norm: ABGB §722
Rechtssatz: Stützt sich der Kläger in einem Erbrechtsstreit auf eine Testamentsfotokopie und ist er nicht in der Lage das Original vorzulegen, so muss er beweisen, dass das Testament nur zufällig und ohne Kenntnis des Erblassers in Verlust geraten ist. Entscheidungstexte 2 Ob 796/50 Entscheidungstext OGH 20.12.1950 2 Ob 796/50 Veröff: SZ 23/389 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.12.1950

TE OGH 1950/12/2 2Ob790/50

Zum Nachlaß der am 28. Oktober 1944 gestorbenen Ottilie P. gaben einerseits die romisch-katholische Kirche in Österreich, Erzdiözese Wien, vertreten durch das erzbischöfliche Ordinariat Wien, auf Grund eines Testamentes vom 20. November 1940 und anderseits dar erbl. Neffe Hans P. auf Grund eines von ihm behaupteten, aber nicht produzierten schriftlichen, holographen, überdies aber auch unter Zuziehung von Zeugen errichteten Testamentes von Ende August oder Anfang September 1944 Erbser... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.12.1950

RS OGH 1950/12/2 2Ob790/50, 4Ob103/01b, 5Ob245/03w

Norm: ABGB §722AußStrG §126 Abs2 C
Rechtssatz: Steht einem eigenhändigen und echten, wenn auch älterem Testament ein beschädigtes, zerstörtes oder verlorenes, wenn auch jüngeres Testament gegenüber, so ist die Klägerrolle dem Erben, der sich auf letzteres Testament beruft, zuzuweisen. Entscheidungstexte 2 Ob 790/50 Entscheidungstext OGH 02.12.1950 2 Ob 790/50 Veröff: SZ 23/3... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.12.1950

RS OGH 1943/5/26 7RG14/43 - GZ vom OGH vergeben

Norm: ABGB §585ABGB §722
Rechtssatz: RG 26.5.1943, VII 14/43 Die Aufrechterhaltung eines wegen Formmangels ungültigen schriftlichen Testamentes als mündliche letztwillige Verfügung ist nur dann unzulässig, wenn der Erblasser auf die Innehaltung der Form Gewicht gelegt hat und nur ein schriftliches Testament errichten wollte. Vernichtet der Erblasser, das schriftliche Testament, das er trotz seiner Formmängel für gültig gehalten hat, so wird dam... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.05.1943

Entscheidungen 1-23 von 23