Entscheidungen zu § 658 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE OGH 2005/8/3 9Ob88/04p

Begründung: Der Erblasser war österreichischer Staatsbürger. Er hinterließ eine als Testament bezeichnete letztwillige Verfügung vom 22. Mai 1976 (ON 4), die - soweit hier von Interesse - folgenden Inhalt hat: „Ich, [...] bestimme hiermit als meinen letzten Willen: I. Erbin meines hier in Österreich verfügbaren geringen Besitzes und Eigentums soll die Großnichte meiner [...] verstorbenen Ehefrau [...] Viviane H***** [...] sein. [...]. römisch eins. Erbin meines hier in Österreic... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.08.2005

TE OGH 1999/11/16 10Ob66/99z

Entscheidungsgründe: Die am 25. 12. 1905 geborene Auguste D***** war zu zwei Drittel Miteigentümerin der Liegenschaften EZ 22 und 23, Grundbuch 50320 S*****. Zu diesen Liegenschaften gehört auch ein Fischereirecht. Auguste D***** lebte überwiegend in Graz und verbrachte nur den Sommer am Attersee, wo sie zur Beklagten engen Kontakt hielt. Der Kläger erledigte für sie Versicherungsangelegenheiten und sonstige kleine Verrichtungen. Anfang April 1991 ersuchte Auguste D***** eine ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.11.1999

TE OGH 1989/2/23 7Ob519/89

Entscheidungsgründe: Die drei Kläger und der Beklagte sind Geschwister. Ihre Mutter Leopoldine S*** ist am 2. August 1984 verstorben. Sie war verwitwet und hinterließ neben den Streitteilen noch weitere vier Kinder, und zwar Leopoldine L***, Marianna K***, Hedwig K*** und Johann S***. Im Verlassenschaftsverfahren wurde eine von der Erblasserin eigenhändig verfaßte und unterschriebene letztwillige Verfügung vom 10. August 1983 kundgemacht, durch die zwei ältere letztwillige Anordnu... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.02.1989

TE OGH 1980/10/29 6Ob594/80

Der Vater der Streitteile Johann A ist am 9. Mai 1972 unter Hinterlassung von letztwilligen Anordnungen gestorben. Mit Einantwortungsurkunde vom 30. September 1976 wurde der Nachlaß den beiden erblasserischen Kindern, den nunmehrigen Streitteilen, auf Grund des Gesetzes je zur Hälfte eingeantwortet. Johann A hinterließ mehrere handschriftliche letztwillige Verfügungen, mit denen er über sein Vermögen durch Legate verfügte. Seinen beiden Stieftöchtern Johanna M und Rosina A vermachte... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.10.1980

RS OGH 1975/11/10 1Ob145/75 (1Ob230/75, 1Ob231/75), 7Ob519/89, 10Ob66/99z, 9Ob88/04p

Norm: ABGB §535ABGB §553ABGB §658ABGB §662
Rechtssatz: Nur ein Vermächtnis liegt vor, wenn der Erblasser bloß über Teile seines vorhandenen oder vermeintlichen Vermögens verfügen will und/oder in dieser Absicht die Verschaffung fremder Sachen aufträgt ( §§ 658, 662 ABGB ). Die Abweichung des Willens des Erblassers von der nach Belehrung durch den Notar gewählten Bezeichnung des letzten Willens hat der Bedachte zu beweisen. E... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.11.1975

RS OGH 1955/5/25 3Ob257/55

Norm: ABGB §658ABGB §696ABGB §709ABGB §1447
Rechtssatz: Die der Klägerin in der Legatsordnung auferlegte Verpflichtung, ihrer Großmutter zeitlebens eine kostenlose Wohnung in dem legierten Hause zur Verfügung zu stellen, ist rechtlich weder als eine Beschränkung der letztwilligen Zuwendung durch Erteilung eines Auftrages im Sinne der §§ 709 ff ABGB noch durch eine Bedingung i.S. der §§ 696 ff ABGB zu werten, sondern als Sublegat. Der Umstand, d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.05.1955

TE OGH 1952/7/18 2Ob162/52

Der Nachlaß des am 3. August 1944 in Teplitz-Schönau verstorbenen Ing. Alfred M. wurde mit Einantwortungsurkunde des Amtsgerichtes Teplitz-Schönau vom 10. März 1945 auf Grund des Testamentes der Ehegattin des Erblassers Bertha M. zu einer Hälfte und den erbl. Töchtern Helga A. und Edith M. je zu einem Viertel eingeantwortet. Die Erben hatten die Erbserklärung mit Vorbehalt der rechtlichen Wohltat des Inventars abgegeben. In dem Punkte 4/e der Einantwortungsurkunde wird der Ehegattin B... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.07.1952

RS OGH 1952/7/18 2Ob162/52, 1Ob514/76, 6Ob594/80, 9Ob266/98b, 2Ob124/17z

Norm: ABGB §657ABGB §658
Rechtssatz: Geldvermächtnisse sind in der Regel Gattungsvermächtnisse. Hat der Erblasser einen bestimmten Geldbetrag aus einem näher bestimmten Teil seines Vermögens vermacht und wird der Betrag derart im Nachlaß nicht vorgefunden, so ist das Vermächtnis wirkungslos und kann nicht aus einem anderen Vermögensteil verlangt werden; § 658 ABGB ist unanwendbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.07.1952

Entscheidungen 1-8 von 8