Entscheidungen zu § 564 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

20 Dokumente

Entscheidungen 1-20 von 20

TE OGH 2007/10/2 5Ob121/07s

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Entscheidung | OGH | 02.10.2007

TE OGH 2005/8/25 6Ob174/05i

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Entscheidung | OGH | 25.08.2005

RS OGH 2005/5/23 10Ob14/04p

Norm: ABGB §564ABGB §608ABGB §610 Satz1
Rechtssatz: Eine Auflage, mit der außerhalb einer fideikommissarischen Substitution eine Nacherbschaft angeordnet wird, in dem auch hier gegebenen Fall, dass der Tod des Vorerben den „Substitutionsfall" bildet, ist wegen Eingriffs in die Testierfreiheit des Vorerben als ungültig anzusehen. Entscheidungstexte 10 Ob 14/04p Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.05.2005

TE OGH 2001/4/24 1Ob90/01v

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Entscheidung | OGH | 24.04.2001

TE OGH 1999/1/28 6Ob313/98t

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Entscheidung | OGH | 28.01.1999

TE OGH 1988/5/18 3Ob592/87

Entscheidungsgründe: Die am 17. Dezember 1985 verstorbene Elsa K*** hinterließ eine letztwillige Anordnung vom 21. September 1984 mit folgendem Wortlaut: "Ich, Elsa K***, setze hiermit meine Schwester zur Alleinerbin mit folgendem Vorbehalt ein: Rechtzeitig Vorsorge zu treffen, daß das Erbe nach ihrem Ableben unserer Cousine Anni H***, bzw. ihren Kinder Gudrun und Klaus, zugesprochen wird. Diesen Gedanken habe ich bereits vor Jahren meiner Schwester mitgeteilt und wurde diese ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.05.1988

RS OGH 1988/5/18 3Ob592/87

Norm: ABGB §552ABGB §564ABGB §565ABGB §609ABGB §610
Rechtssatz: Ein Testiergebot ist ungültig; gemäß dem sinngemäß anzuwendenden § 610 ABGB ist es aber in eine fideikommissarische Substitution zugunsten der zu bedenkenden Personen umzudeuten. Entscheidungstexte 3 Ob 592/87 Entscheidungstext OGH 18.05.1988 3 Ob 592/87 NZ 1990,151 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.05.1988

TE OGH 1987/10/28 3Ob516/87

Begründung: Die am 29. September 1983 verstorbene Hilda Anna B*** hatte zwei eheliche Töchter, die am 15. September 1950 geborene Ursula S*** und die am 9. Jänner 1953 geborene Bärbel B***, gesch. B***. Ursula S*** hat zwei eheliche Kinder, den am 17. Dezember 1972 geborenen Hannes und die am 13. Juli 1976 geborene Karin. Bärbel B*** hat ein Kind, die am 17. Dezember 1985 geborene Katharina. Die Erblasserin hat eine als Testament bezeichnete letztwillige Verfügung getroffen, in de... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.10.1987

TE OGH 1986/7/3 8Ob582/86

Begründung: Friedrich E*** und Anna U*** hatten mit Notariatsakt Ehepakte und einen Erbvertrag errichtet, in dem sie sich wechselseitig zu drei Vierteln als Erben einsetzten. Zu einem Viertel setzten sie sich testamentarisch gegenseitig als Universalerben ein. Im Punkte 2 c) dieses Vertrages verpflichteten sie sich, der Überlebende habe das vom Bräutigam in die Ehe eingebrachte Anwesen EZ 15 KG Pramhof "einem Kinde des Bräutigam aus erster Ehe namens Cäcilia, Margarete und Friedrich... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.07.1986

RS OGH 1985/11/14 6Ob699/85, 10Ob519/87, 8Ob690/89, 1Ob90/01v, 6Ob16/03a (6Ob59/03z), 6Ob174/05i, 5O

Norm: ABGB §564ABGB §565
Rechtssatz: Die Person des Erben muss nicht namentlich genannt sein, sondern es genügt Bestimmbarkeit. Ob eine ausreichende Bestimmbarkeit vorliegt, ist eine mit Hilfe der Auslegung zu lösende Frage. Entscheidungstexte 6 Ob 699/85 Entscheidungstext OGH 14.11.1985 6 Ob 699/85 Veröff: SZ 58/179 = JBl 1986,379 = EvBl 1986/175 S 754 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.11.1985

RS OGH 1985/11/14 6Ob699/85, 6Ob167/09s, 2Ob167/16x

Norm: ABGB §564ABGB §565
Rechtssatz: Bedenken aus dem Gesichtspunkt der notwendigen Regelung der erbrechtlichen Verhältnisse nach dem Tode des Erblassers oder aus anderen Gründen bestehen weder bei letztwilligen Verfügungen, wonach es von nach dem Tode des Erblassers eintretenden Bedingungen abhängen soll, welche zu einem bestimmten Personenkreis gehörige Person tatsächlich erben soll, noch in solchen Fällen, in denen eine Person bereits in der... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.11.1985

RS OGH 1985/11/14 6Ob699/85, 6Ob167/09s

Norm: ABGB §564ABGB §695ABGB §696
Rechtssatz: Der Erblasser hat die Möglichkeit, eine Erbseinsetzung bedingt vorzunehmen. Dazu gehört nicht nur die Möglichkeit, dass er bestimmen kann, von welchen ( Allenfalls ) nach seinem Tode eintretenden Ereignissen es abhängen soll, ob eine von ihm namentlich bezeichnete oder im Zeitpunkt seines Todes bereits bestimmbare Person Erbe sein soll, sondern auch die Möglichkeit, dass er nach seinem Tode liegende... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.11.1985

RS OGH 1985/11/14 6Ob699/85

Norm: ABGB §564ABGB §565ABGB §696
Rechtssatz: Eine letztwillige Anordnung, wonach der Erblasser sein Vermögen "jemanden von seiner Verwandtschaft hinterläßt, der sich um sein Begräbnis und Grab kümmert", ist weder durch eine Vielzahl von Verwandten noch dadurch unbestimmt, daß ein künftiges Dauerverhalten zur weiteren Bedingung gemacht und nicht geregelt wurde, was bei Nichterbringung dieses Verhaltens geschehen soll. Die Bedingung, sich um das... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.11.1985

RS OGH 1983/5/11 1Ob621/83

Norm: ABGB §564ABGB §565
Rechtssatz: Erklärungen, die nur zum Ausdruck bringen sollen, wie der Erblasser künftig verfügen werde oder wie er angeblich oder wirklich bereits verfügt habe, sind keine Rechtsgeschäfte von Todes wegen. Entscheidungstexte 1 Ob 621/83 Entscheidungstext OGH 11.05.1983 1 Ob 621/83 European Case Law Identifier ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.05.1983

RS OGH 1980/10/2 7Ob675/80

Norm: ABGB §552ABGB §564
Rechtssatz: Kann der letztwilligen Verfügung lediglich mit Bestimmtheit entnommen werden, daß der Nachlaß einer von zwei bestimmten Personen zufallen soll, nicht jedoch, welche dieser beiden Personen hiefür in Frage kommt, so schließt dies eine Bestimmbarkeit des in Aussicht genommenen Erben aus. Dem Umstand, daß sich die beiden nach dem Willen der Erblasserin in Frage kommenden Erben nachträglich dahin geeinigt haben, ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.10.1980

RS OGH 1960/10/21 3Ob353/60, 5Ob43/69, 5Ob334/71, 8Ob112/75, 8Ob582/86, 3Ob516/87, 6Ob313/98t, 1Ob90

Norm: ABGB §564ABGB §608ABGB §709
Rechtssatz: Der Erblasser kann die Auswahl des Nacherben nicht dem Vorerben überlassen. Tut er es dennoch, dann liegt in dieser Verfügung nur eine Auflage. Entscheidungstexte 3 Ob 353/60 Entscheidungstext OGH 21.10.1960 3 Ob 353/60 Veröff: EvBl 1961/1 S 12 5 Ob 43/69 Entscheidungstext OGH 19.02.1969 5... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.10.1960

TE OGH 1950/11/22 2Ob237/50

Josef B. und Rosa K. hatten mit Notariatsakt Ehepakte und einen Erbvertrag errichtet, in dem sie über ihr beiderseitiges gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen eine allgemeine Gütergemeinschaft unter Lebenden und auf den Todesfall vereinbarten. Die Braut brachte in die Gütergemeinschaft die von ihrem ersten verstorbenen Ehegatten stammende Liegenschaft EZ. 37 Grundbuch S. ein. Im Punkte Siebentens dieses Notariatsaktes bestimmte der Bräutigam, daß die Kinder seiner Braut aus erster Eh... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.11.1950

RS OGH 1936/3/20 3Ob541/35

Norm: ABGB §551ABGB §564ABGB §879 Z4 Ia
Rechtssatz: Zulässigkeit einer Stellvertretung des den Erbverzicht annehmenden Erblassers. Die Vollmachterteilung des Verzichtsempfängers fällt nicht unter die Formstrenge des § 551 ABGB. Die Bestimmung des § 879 Z 4 ABGB kann auch auf einen mit einem Abfindungsvertrag verbundenen Erbverzichtsvertrag Anwendung finden. Entscheidungstexte 3 Ob 541/35 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.03.1936

RS OGH 1924/10/7 2Ob559/24

Norm: ABGB §564ABGB §651
Rechtssatz: Zur Anwendung der §§ 564, 651 ABGB. Entscheidungstexte 2 Ob 559/24 Entscheidungstext OGH 07.10.1924 2 Ob 559/24 Veröff: SZ 6/316 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0015380 Dokumentnummer JJR_19241007_OGH0002_0020OB00559_2400000_002 mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.10.1924

Entscheidungen 1-20 von 20