Norm: ABGB §518ABGB §1109ABGB §1110NSG HauptstückXV AbschnI
Rechtssatz: Abschnitt I des XV. Hauptstückes des NSG ist für minderbelastete Personen nicht anwendbar. Absatz 3 dieses Abschnittes gilt nur für Bauten und nicht auch für Pflanzungen. Der Pächter kann bei Räumung des Grundstückes die von ihm gepflanzten Bäume und Sträucher entfernen, soweit dies ohne Schädigung des Grundes möglich ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...