Entscheidungen zu § 503 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 2000/7/25 1Ob35/00d

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Entscheidung | OGH | 25.07.2000

TE OGH 1977/11/17 7Ob606/77

Mit Bauvertrag vom 10. Dezember 1970 erteilte der Kläger der F Ges. m. b. H. und Co.-KG (im folgenden F-KG), deren Kommanditist und geschäftsführender Gesellschafter der Komplementärgesellschaft der Zweitbeklagte war, den Auftrag zur Errichtung eines Hauses auf einem in seinem Eigentum stehenden Grundstück. Mit Schreiben vom 30. Dezember 1970 übersandte die F-KG dem Kläger zur Abtretung seiner Ansprüche gegen die Bausparkasse V aus einem Bausparvertrag ein Formular mit folgendem Inhal... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.11.1977

RS OGH 1958/2/12 1Ob687/57, 8Ob155/63, 1Ob249/68, 3Ob618/81, 2Ob521/82, 1Ob35/00d, 7Ob143/13z

Norm: ABGB §326 AABGB §503 Z4 E4c/9
Rechtssatz: Da das Gesetz für die Annahme des redlichen Besitzes nur darauf abstellt, was der Besitzer tatsächlich gewußt hat (und nicht, was er hätte wissen müssen), ist diese Feststellung eine unüberprüfbare Tatsachenfeststellung.Für die Unredlichkeit genügt jedoch das (aus den Umständen des Falles sich ergebende "Wissen - Müssen". Dies ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung und daher vom OGH. überprüfb... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.02.1958

RS OGH 1958/2/12 1Ob687/57, 8Ob155/63, 1Ob249/68, 3Ob618/81, 2Ob521/82, 1Ob35/00d, 7Ob143/13z

Norm: ABGB §326 AABGB §503 Z4 E4c/9
Rechtssatz: Da das Gesetz für die Annahme des redlichen Besitzes nur darauf abstellt, was der Besitzer tatsächlich gewußt hat (und nicht, was er hätte wissen müssen), ist diese Feststellung eine unüberprüfbare Tatsachenfeststellung.Für die Unredlichkeit genügt jedoch das (aus den Umständen des Falles sich ergebende "Wissen - Müssen". Dies ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung und daher vom OGH. überprüfb... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.02.1958

RS OGH 1957/2/13 2Ob42/57

Norm: ABGB §503Agrarrecht allg
Rechtssatz: Holzbezugsrecht bei Verpachtung eines Zulehens. ( Land Salzburg ). Entscheidungstexte 2 Ob 42/57 Entscheidungstext OGH 13.02.1957 2 Ob 42/57 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0015259 Dokumentnummer JJR_19570213_OGH0002_0020OB00042_5700... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.02.1957

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