Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer zweier Grundstücke, über die ein Forstweg führt. Wegehalterin ist eine Bringungsgenossenschaft. Der Beklagte benützt die über die Grundstücke des Klägers führende Weganlage seit Jahren sowohl als Zufahrt zu einer gemieteten Hütte als auch zu Zwecken der Jagd. Er ist Jagdbevollmächtigter im Sinn des § 2 Abs 3 Kärntner Jagdgesetz (K-JG) und damit Jagdausübungsberechtigter in einem über diese Weganlage erreichbaren Eigenjagdgebiet. Der Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer einer Liegenschaft mit Wohnhaus in Brixen im Thale. Der Beklagte betreibt auf seiner unmittelbar benachbarten Liegenschaft ein Gasthaus. Unter dem Haus des Klägers befinden sich zwei Kellerräume, die lediglich - über einen schmalen Gang - vom Gasthaus des Beklagten erreichbar sind. Sie verfügen über alte Gewölbe und Wandstärken von 50 bis 55 cm. Aufgrund alter Rechte steht dem Beklagten das unentgeltliche Recht zu, diese Kellerräume z... mehr lesen...