Entscheidungsgründe: Die Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG ***** hat der Klägerin, ihrer Tochter, die seit 1940 in dem darauf errichteten Haus betriebene Gaststätte seit 1987 verpachtet. Die Beklagten haben die im Norden angrenzende Liegenschaft EZ ***** KG ***** mit dem darauf erbauten Haus, *****, mit Vertrag vom 6.6.1983 gekauft. Mit am 3.7.1989 eingebrachter Klage begehrte die Klägerin zuletzt die Feststellung „dass Gäste bzw Besucher des Gasthauses ... berechtigt sind, ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit Beschluß vom 11.November 1991, TZ 2021/91, bewilligte das Erstgericht auf Grund der im
Spruch: angeführten (und anderer) Urkunden zwar die Abschreibung des Grundstückes 177 Baufläche aus der EZ ***** unter Mitübertragung der das Haus Nr. 5 betreffenden Ersichtlichmachung nach § 6 Abs. 2 DenkmalschutzG, die Eröffnung der neuen EZ ***** hiefür und die Einverleibung des Eigentumsrechtes für die Antragsteller je zur Hälft... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kaufvertrag vom 19.12.1965 verkaufte der Kläger das ihm gehörige Grundstück 100/9 KG E***** an die beiden Beklagten um den Preis von S 268.400. Punkt V des Kaufvertrages hat folgenden Wortlaut: „Herr Johann H***** erklärt hiemit rechtsverbindlich für sich und seine Rechtsnachfolger im Besitze dieser Liegenschaft, daß auf der verkauften Grundfläche keinerlei Gasthaus oder Gastgewerbebetrieb mit ähnlichen Konzessionen (ausgenommen ein Fremdenheim) errichtet we... mehr lesen...
Begründung: In teilweiser Stattgebung des Rekurses des Antragstellers setzt das Gericht zweiter Instanz den von diesem zu leistenden Entschädigungsbetrag auf S 34.280 herab; dem auf Anhebung des Entschädigungsbetrages auf S 84.078 sA gerichteten Rekurs der Antragsgegner gab es dagegen nicht Folge. Es sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei. Diesen Ausspruch begründete das Rekursgericht damit, daß zur Frage der Bemessung der Entschädigung für die Einräumung einer... mehr lesen...
Begründung: Der Sohn der Streitteile verstarb am 28. August 1981. Er hinterließ keine Ehefrau und keine Kinder. Sein Nachlaß wurde der Beklagten, seiner Mutter, die auf Grund eines mündlichen Testamentes die bedingte Erbserklärung abgegeben hatte, eingeantwortet. Zum Nachlaß gehörte die Liegenschaft EZ 2129 der Katastralgemeinde Lichtenegg; hierauf war das lebenslängliche Fruchtgenußrecht für die Beklagte einverleibt. Der Kläger, der geschiedene Ehemann der Beklagten und Vater des... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer des Grundstückes 2425/61 KG Hötting mit dem darauf errichteten Wohnhaus Lohbachufer 17 und der Beklagte Eigentümer des Grundstückes 2425/41 KG Hötting mit dem darauf errichteten Haus Lohbachufer Nr.15. Mit der am 21.5.1984 eingebrachten Klage begehrte der Kläger den Ausspruch, eine Dienstbarkeit des Fahrrechtes über den Fußweg der Grundparzelle 2425/61 KG Hötting als dienendes Grundstück zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers der Grundparzelle ... mehr lesen...
Rudolf S sen. war bis 1972 Eigentümer des landwirtschaftlich genutzten 1.2222 ha großen Grundstückes 7926 KG H. Über seinen Auftrag errichtete Dipl.-Ing. David A zu GZ 5790/72 am 16. 10. 1972 einen Teilungsplan, wonach das Grundstück 7926 in die Grundstücke 7926/1, 2, 3 und 4 geteilt wurde. Es war vorgesehen, daß sämtliche neu geschaffenen Grundstücke den Kindern des Rudolf S sen. zufallen sollten. Wegen der beabsichtigten zukünftigen Verbauung ordnete Rudolf S sen. die Einräumung ein... mehr lesen...
Norm: ABGB §474 Satz2
Rechtssatz: Die Einteilung in Feld- und Hausdienstbarkeiten ist nicht auf die Beschaffenheit des dienenden oder des herrschenden Grundstückes im Einzelfall, sondern darauf abgestellt, ob welche Dienstbarkeiten in der Regel zugunsten von Feld- und anderen Grundstücken bestellt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 555/83 Entscheidungstext OGH 13.04.1983 1 Ob 555/... mehr lesen...
Das im Miteigentum der Kläger gestandene Grundstück 862/1 EZ 106 II KG Z wurde auf Grund der Bestimmungen des Bundesstraßengesetzes enteignet. Der Entschädigungsbetrag von 452 960 S wurde im Hinblick auf die im Grundbuch einverleibte Dienstbarkeit des Nichtverbauens zugunsten des Grundstückes 862/5 EZ 596 II KG Z, deren Eigentümerin die Beklagte ist, gerichtlich hinterlegt. Im Verteilungsverfahren wurde mit rechtskräftigem Beschluß des Erstgerichtes die Hälfte dieses Betrages (226 4... mehr lesen...
Norm: ABGB §305ABGB §474EisbEG §4 Abs1 AEO §144 Abs2RSchO §21
Rechtssatz: Der Wert einer Grunddienstbarkeit ist die Differenz zwischen dem Wert des herrschenden Grundstückes bei aufrechtem Bestand des Dienstbarkeitsrechtes und dem Wert des herrschenden Grundstückes ohne diese Dienstbarkeit. Entscheidungstexte 6 Ob 602/82 Entscheidungstext OGH 27.01.1983 6 Ob 602/82 SZ 56/14 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §474ABGB §477ABGB §496ABGB §497ABGB §1500Tir GrundbuchseinführungsG RGBl 1897/77 ArtI
Rechtssatz: Die im § 496 ABGB geregelte Dienstbarkeit des Wasserschöpfens unterscheidet sich vom Wasserleitungsrecht durch das Fehlen einer den Zufluß bewirkenden Leitung. Mit dem Wasserschöpfrecht ist aber in aller Regel ein Wegerecht als Felddienstbarkeit verbunden. Auch ein solches ersessenes Wasserschöpfrecht ist in Tirol vom Eintragungsgrundsat... mehr lesen...
Norm: ABGB §474ABGB §480ABGB §481
Rechtssatz: Der Grundsatz, dass der Zustand den der bisherige gemeinsame Eigentümer dadurch schafft, dass er ein Grundstück dazu bestimmt, dem anderen zu dienen, im Zweifel als fortbestehend anzusehen ist, kann nur für Anlagen gelten, aus denen sich für den Erwerber ganz offenkundig ergibt, dass sie auch weiterhin bestehen bleiben sollen, weil sie für die Benützung des "herrschenden" Grundstückes notwendig sind... mehr lesen...
Norm: ABGB §473ABGB §474ABGB §477
Rechtssatz: Die im § 477 ABGB enthaltenen Aufzählung der Grunddienstbarkeiten ist nur eine demonstrative. Mehrere der in dieser Gesetzesstelle genannten oder auch darin nicht genannten Grunddienstbarkeiten können in ihrer Gesamtheit ein landwirtschaftliche Nutzung des dienenden Gutes ergeben. Entscheidungstexte 4 Ob 600/79 Entscheidungstext OGH 04.03... mehr lesen...
Norm: ABGB §473ABGB §474
Rechtssatz: Grunddienstbarkeiten beschränken das Eigentum am dienenden Gut und erweitern oder fördern das an herrschendem Gut bestehende Eigentum. Wenn auch nur eine dieser beiden Eigenschaften fehlt, sind die Voraussetzungen einer Grunddienstbarkeit nicht gegeben. Entscheidungstexte 4 Ob 600/79 Entscheidungstext OGH 04.03.1980 4 Ob 600/79 EvBl 1980/173 S 516... mehr lesen...
Norm: ABGB §474ABGB §476
Rechtssatz: Verstößt eine Bauweise gegen eine Dienstbarkeit, die in erster Linie die Erhaltung eines einheitlichen städtebaulichen Bildes der Cottage-Anlage gewährleistet, so verletzt diese Bauweise privatrechtlichen Interessen der Servitutsberechtigten auch dann, wenn durch das zu errichtende Bauwerk an sich nicht für alle Liegenschaften der Berechtigten eine direkte Beeinträchtigung eintreten sollte ( SZ 36/66, RZ 967... mehr lesen...
Die Kläger sind Eigentümer mehrerer Liegenschaften der KG W, die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ X dieser KG, in deren Lastenblatt unter COZ 1 auf Grund eines Ansuchens des "Wiener Cottagevereines" seit 19. 5. 1879 auf Grund des P IV des Kaufvertrages vom 29. 4. und 13. 5. 1879 eine als "Cottageservitut" bezeichnete, näher umschriebene Dienstbarkeit einverleibt ist. Die Kläger begehrten die Feststellung, daß eine von den Beklagten geplante Bauführung auf ... mehr lesen...
Norm: ABGB §472ABGB §474ABGB §476GBG §130
Rechtssatz: Eine (Grund-)Dienstbarkeit besteht nur dann, wenn sich die Duldung oder Unterlassung, zu der der Eigentümer der belasteten Liegenschaft verpflichtet ist, auf die Nutzung des Grundstückes selbst bezieht. Die Verpflichtung des Eigentümers, auf der belasteten Liegenschaft ein bestimmtes Gewerbe nicht auszuüben, kann nicht Inhalt einer Grunddienstbarkeit sein. Entscheidungste... mehr lesen...
Das Erstgericht gab dem Klagebegehren zur Gänze statt und sprach aus: 1. Der Kläger wird für berechtigt erklärt, die Gesellschaft Fa Ferdinand P & Co, OHG, Innsbruck, ohne Liquidation mit Aktiven und Passiven zu übernehmen. 2. Der Beklagte ist schuldig, einzuwilligen, daß a) die Übertragung der Dienstbarkeit der Errichtung, Erhaltung, Führung und Benützung eines Schiliftes, der Errichtung einer Talstation, der Anbringung von Leitungsstützpunkten sowie der Benützung des Gründes... mehr lesen...
Norm: ABGB §474ABGB §479ABGB §485
Rechtssatz: Mit Zustimmung des Eigentümers der dienenden Liegenschaft kann eine Grunddienstbarkeit in eine unregelmäßige Dienstbarkeit umgewandelt werden, wenn ihr Inhalt dies gestattet (hier: Berechtigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Schilifts). Entscheidungstexte 1 Ob 31/70 Entscheidungstext OGH 26.02.1970 1 Ob 31/70 Veröff: SZ 4... mehr lesen...
Norm: ABGB §474Tir GrundbuchseinführungsG ArtI
Rechtssatz: Ein Wegerecht über eine längere Strecke zählt auch dann zu den Felddienstbarkeiten, wenn es einem nicht der Landwirtschaft gewidmeten Haus zu Gute kommt. Entscheidungstexte 7 Ob 5/66 Entscheidungstext OGH 16.02.1966 7 Ob 5/66 Veröff: EvBl 1966/277 S 349 European Case La... mehr lesen...
Norm: ABGB §473ABGB §474
Rechtssatz: Die Grunddienstbarkeit muss nur der vorteilhafteren oder bequemeren Benützung des herrschenden Grundstückes dienen. Das trifft aber auch dann zu, wenn die Ausübung der Dienstbarkeit nur bei Benützung von anderen zwischen dem herrschenden und dienenden Grundstück liegenden Parzellen möglich ist und diese Benützung nicht auf dinglich rechtlicher Grundlage beruht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §473ABGB §474
Rechtssatz: Unmittelbare Nachbarschaft des dienenden und herrschenden Grundstückes ist nicht Voraussetzung der
Begründung: einer Grundddienstbarkeit. Entscheidungstexte 8 Ob 312/64 Entscheidungstext OGH 27.10.1964 8 Ob 312/64 1 Ob 619/78 Entscheidungstext OGH 07.06.1978 1 Ob 619/78 JBl 1979,90 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §474Vlbg FelddienstbarkeitenG ArtI
Rechtssatz: Zur Frage, ob bei den zum Art I des G vom 24.02.1905, RGBl 33 angeführten Feldservituten auf den Widmungszweck im einzelnen Fall abzustellen ist. Entscheidungstexte 5 Ob 163/63 Entscheidungstext OGH 30.05.1963 5 Ob 163/63 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...
Das Erstgericht stellte im Sinne des Klagebegehrens fest, daß ob der den Beklagten zu je einem Drittel gehörigen Parzelle Nr. 54, Wohnhaus Nr. 45 samt Hof, der Liegenschaft EZ. 75 KG. D. als dienender Liegenschaft eine Dienstbarkeit des Fahrtrechtes zugunsten der dem Kläger gehörigen Parzelle Nr. 53, Wohnhaus Nr. 46 samt Hof, der EZ. 76 KG. D. als herrschender Liegenschaft bestehe; die Beklagten seien daher zur ungeteilten Hand schuldig, in die grundbücherliche Einverleibung dieser Di... mehr lesen...
Norm: ABGB §474ABGB §480ABGB §481 Abs1
Rechtssatz: Überträgt der Eigentümer zweier Liegenschaften die herrschende und die dienende an verschiedene Personen, so kann der Erwerber der herrschenden die Einverleibung einer Servitut begehren, wenn der tatsächliche Zustand im Zeitpunkt der Übertragung durch offenkundige oder doch ersichtliche Anlagen erkennbar war (SZ 9,137). Entscheidungstexte 5 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §473ABGB §474ABGB §492
Rechtssatz: Eine Wegedienstbarkeit könnte nur zur besseren Benützung des herrschenden Grundstückes, nicht aber zur besseren Benützung einer anderen, weiter entfernt gelegenen, im Eigentum des Pächters des herrschenden Grundstückes stehenden Liegenschaft ersessen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 177/61 Entscheidungstext OGH 05.05.1961 2 Ob 177/61 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §474
Rechtssatz: Die Ersitzung der Dienstbarkeit eines eine Einheit bildenden Fahrweges ist zur Gänze ausgeschlossen, wenn der Weg auch nur ein Stück über Waldboden führt. Entscheidungstexte 2 Ob 588/30 Entscheidungstext OGH 26.06.1930 2 Ob 588/30 SZ 12/154 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1930:R... mehr lesen...