Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei R***** reg. GenmbH, *****, vertreten durch Mag. Daniela Weiss und Dr. Bernhard Ess, Rechtsanwälte in Feldkirch, gegen die beklagte Partei A***** G*****, vertr... mehr lesen...
Begründung: An die Antragstellerin wurden von ihrem Vater mit einem in Notariatsaktform errichteten Schenkungsvertrag insgesamt drei Darlehensforderungen samt den dafür jeweils zugunsten des Geschenkgebers einverleibten Pfandrechten C-LNR 10a, 11a, 12a abgetreten. Mit der Aufsandungserklärung erklärten die Vertragsparteien, die Einverleibung der Übertragung der unter C-LNR 10a, 11a, 12a eingetragenen Pfandrechte vom Geschenkgeber an die Antragstellerin als Geschenknehmerin zu bewill... mehr lesen...
Begründung: 1989 hatte die Rechtsvorgängerin der Beklagten (im Folgenden nur mehr: „Beklagte“) dem (mittlerweile geschiedenen) Ehegatten der Klägerin Kredit gewährt. Am 23. September 1991 schlossen die Klägerin und ihr Ehegatte mit der Beklagten einen Pfandbestellungsvertrag, in dem sie dieser an der je zur Hälfte in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaft ein Pfandrecht bis zum Höchstbetrag von 560.000 ATS (= 40.696,79 EUR) zur Sicherstellung aller Forderungen einräumten, die der Bek... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem ihm am 31. Oktober 2001 zugestellten Bescheid einer Bezirkshauptmannschaft vom 3. Oktober 2001 wurde der Beklagte [gemäß § 117 WRG] verpflichtet, der nunmehr klagenden Republik Österreich 4.782.290,70 S zu zahlen. In der Folge brachte jener einen Antrag auf Feststellung des Nichtbestehens der Kostenersatzpflicht gemäß § 31 Abs 3 WRG beim Erstgericht ein. Dieses verpflichtete ihn mit Beschluss vom 7. Jänner 2008 zum Kostenersatz nach dem WRG von 43.572,79 ... mehr lesen...
Begründung: Die ursprünglich klagende Verlassenschaft war bücherliche Eigentümerin von vier in der Klage näher bezeichneten Liegenschaften. Drei dieser Liegenschaften stehen jetzt im Eigentum der nunmehrigen Klägerin als eingeantworteter Anerbin, die vierte Liegenschaft wurde in der Zwischenzeit veräußert. Die Beklagte räumte zwischen 1991 und 1998 der späteren Erblasserin - in einem Fall als Mitschuldnerin mit dem Kreditnehmer J***** R***** - zwei Abstattungskredite und einen Kon... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in den verbundenen Rechtssachen der klagenden Parteien 1. T***** AG *****, vertreten durch Felfernig & Graschitz Rechtsanwälte GmbH in Wien, 2. D***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Armin Pammer, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Se... mehr lesen...
Begründung: Ob der EZ ***** GB 83020 Wörgl-Kufstein ist zu B-LNR 60 und 61 das mit Wohnungseigentum an Top 44 verbundene Eigentumsrecht für Petra und Helmut F***** einverleibt. Im Lastenblatt dieser Liegenschaft ist ob diesen Anteilen zu C-LNR 120a zu Gunsten der Antragstellerin das Pfandrecht im Höchstbetrag von 97.500 EUR einverleibt. Unter Vorlage einer als „Berichtigungsurkunde" bezeichneten Erklärung vom 2. Mai 2008 begehrt die Antragstellerin, beim Pfandrecht C-LNR 120a die ... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsteller ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Zu TZ 515/2006 ist eine Rangordnung für die Veräußerung bis 28. 2. 2007 angemerkt. Zu C-LNR 1 ist zugunsten der R*****reg.Gen.mbH ein Pfandrecht bis zum Höchstbetrag von S 10 Mio einverleibt und zu C-LNR 2 für dieselbe Gläubigerin ein Pfandrecht bis zum Höchstbetrag von EUR 300.000. Mit Kaufvertrag vom 6. 3. 2006 veräußerte der Erstantragsteller diese Liegenschaft an den Zweit- und di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Streitgegenstand im Verfahren ist die Verpflichtung des Rechtsanwalts nach § 19a Abs 3 RAO. Im Folgenden wird auch der zuletzt vertretende beklagte Rechtsanwalt nach der Diktion des § 19a Abs 3 RAO als „letzter" Anwalt bezeichnet, sein Prozessgegner als früherer Anwalt. In einem Verfahren vor dem Landesgericht Salzburg (im Folgenden nur Vorverfahren) war der dortige Kläger Reinhard R***** (im Folgenden nur Mandant) zunächst durch einen dritten, näher genannten ... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist die Verteilung des Meistbots von 23.000 EUR aus der Zwangsversteigerung einer im Eigentum der Verpflichteten stehenden Liegenschaft in Kärnten mit einem darauf errichteten Einfamilienhaus. Die Verpflichtete erwarb die Liegenschaft als testamentarische Alleinerbin nach unbedingter Erbserklärung zum gesamten Nachlass nach ihrem am 17. September 1989 verstorbenen Vater. Die beiden nunmehrigen Rekurswerber sind die Geschwister der Verpflichteten... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 327 GB *****. Ob dieser Liegenschaft ist sub C-LNR 2 folgendes Pfandrecht einverleibt: „2a 919/1974 Leibrentenvertrag 1973-09-28 Pfandrecht monatl 2.000,-- Leibrente für Ludwig S***** 2b 919/1974 Vollstreckbarkeit gem § 3 NotO" 2b 919/1974 Vollstreckbarkeit gem Paragraph 3, NotO" Der Antragsteller begehrte ob der ihm gehörigen Liegenschaft EZ 327 GB ***** im Dorf die aus dem
Spruch: näher er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin - eine GmbH - vertrieb „Minucell" als Nahrungsergänzungsmittel über Drogeriemärkte. Für dessen Vertrieb und Werbung soll in ihrem Unternehmen - nach ihren Behauptungen - der Nebenintervenient verantwortlich gewesen sein. Die Klägerin bewarb dieses Produkt in Printmedien unter der Überschrift „Cellulite!? - Muss nicht sein" mit folgendem Wortlaut (Auszug): „Ernährungsexperten haben mit Minucell ein hochwirksames Nahrungsergänzungsmittel auf pflanzl... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B*****, gegen Mag. Kurt H*****, vertreten durch Schatz & Partner Rechtsanwälte OEG in Mödling, wegen EUR 42.051,46 sA, über die außerordentliche Revision der klagende... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehegatten Otto und Erna T***** waren je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft, die im Rahmen des jeweils am 7. 2. 2000 über ihr Vermögen eröffneten Schuldenregulierungsverfahrens freihändig um ATS 7,5 Mio (EUR 545.046,26) verwertet wurde. Für die Rechtsvorgängerin der Klägerin war ein Höchstbetragspfandrecht aufgrund der Pfandurkunde vom 10. 12. 1993/15. 3. 1994 einverleibt, für weitere Banken mehrere im Rang nachgehende Pfandrechte und schließlich für di... mehr lesen...
Norm: ABGB §449ABGB §457ABGB §469HGB §397
Rechtssatz: Das Pfandrecht des Kommissionärs besteht zwar grundsätzlich am ganzen Kommissionsgut, auch wenn die zu sichernden Forderungen unter dem Wert des Guts liegen; allerdings kann im Einzelfall Treu und Glauben eine andere Beurteilung rechtfertigen. Entscheidungstexte 2 Ob 62/04p Entscheidungstext OGH 20.02.2006 2 Ob 62/04p Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger halten bei der beklagten Partei ein Wertpapierdepot. Sie begehren die Übertragung der auf diesem Wertpapierdepotkonto eingebuchten Wertpapiere auf ein bei einer anderen Bank für die Kläger eröffnetes Wertpapierkonto (Punkt 1a), weiters die Übertragung von auf dem Wertpapierdepot Konto Nr 0087-***** allenfalls aufgelaufenen Zinserträgnissen, Tilgungen und Dividenden sowie das Realisat aus im Einzelnen näher angeführten Obligationen auf ein bei der H***... mehr lesen...
Norm: ABGB §449ABGB §451
Rechtssatz: Eine zur
Begründung: von Höchstbetragshypotheken ausreichende Bestimmtheit liegt auch dann vor, wenn in der Pfandbestellungsurkunde nicht nur der Rechtsgrund der Forderung sowie die Person des Gläubigers und des Schuldners, sondern auch mehrere Schuldner bestimmt genannt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 285/05s Entscheidungstext OGH 15.02.2006 3 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ehegatten waren je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft, die im Rahmen des jeweils am 7. Februar 2000 über ihr Vermögen eröffneten Schuldenregulierungsverfahrens freihändig verwertet wurde. Für die Rechtsvorgängerin der klagenden Partei war ein Höchstbetragspfandrecht aufgrund der Pfandurkunde vom 10. Dezember 1993/15. März 1994 einverleibt, für weitere Banken mehrere im Rang nachgehende Pfandrechte und schließlich für die beklagte Partei ein nachrangiges ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei räumte der T*****gesellschaft mbH am 4. Dezember 1998 einen Betriebsmittelkredit über S 200.000, wiederholt ausnützbar bis 31. 12. 2000 ein. Dieser Kredit wurde mit Vereinbarung vom 29. 12. 2000 bis 30. 11. 2003 verlängert. Die Beklagte übernahm für diesen Kredit die Sachhaftung mit ihrer Liegenschaft EZ ***** KG ***** bis zu einem Höchstbetrag von S 260.000. Gemäß dieser Vereinbarung wurde auf ihrer Liegenschaft das Pfandrecht der klagenden ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Streitgegenstand im Verfahren nach § 35 EO sind behauptete Gegenforderungen der nun klagenden Titelschuldnerin gegen eine Prozesskostenforderung. Streitgegenstand im Verfahren nach Paragraph 35, EO sind behauptete Gegenforderungen der nun klagenden Titelschuldnerin gegen eine Prozesskostenforderung. Eine am 15. Juni 1993 verstorbene Geschenkgeberin - die nunmehrigen Beklagten sind ihre seit 22. Oktober 1999 eingeantworteten Erben - hatte der nunmehrigen Kläg... mehr lesen...
Begründung: Die zur
Begründung: des Eintragungsbegehrens vorgelegte Schuldbeitrittserklärung und Pfandeinräumungsurkunde enthält - mit den jeweiligen Daten des betreffenden Rechtsgeschäft - folgende Vereinbarungen und Aufsandungserklärung: Die H***** Gesellschaft mbH & Co KG sowie die H***** Gesellschaft mbH schulden der .... aus dem (den) Bauvorhaben ... per ... einen Betrag (Gesamtbetrag) von ... zuzüglich ... % Zinsen seit .... Die Firma G. H*****-GmbH tritt hiemit dieser Sc... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Helga S*****, vertreten durch Dr. Ulrike Bauer und Mag. Michael Rebasso, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei Heidemar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 18. 5. 1999 wurde zu 6 S 245/99t der Konkurs über das Vermögen der Verlassenschaft nach dem am 20. 11. 1998 verstorbenen ***** Dr. H*****S***** eröffnet und die Klägerin zur Masseverwalterin bestellt. Mit ihrer Klage vom 2. 12. 1999 begehrt sie 1.) die ohne Auftrag von der beklagten Partei vorgenommene Verwertung der der Konkursmasse "Verlassenschaft nach dem am 20. 11. 1998 verstorbenen Dr. H*****S*****" gehörigen (an... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei räumte der S***** Gesellschaft mbH Kredite ein, für die der Beklagte, der damals Geschäftsführer der Kreditnehmerin war, die Haftung als Bürge und Zahler übernahm. Zur Besicherung der Kredite wurden auf der dem Beklagten zur Hälfte gehörigen Liegenschaft EZ ***** GB ***** A***** (im Folgenden kurz Pfandliegenschaft genannt) drei Höchstbetragshypotheken über S 520.000,--, S 195.000,-- und S 260.000,-- einverleibt. Zum Zwecke eines Liegenschaftsan... mehr lesen...
Begründung: Die Gemeinschuldnerin, über deren Vermögen am 6.5.1992 der Konkurs eröffnet wurde, war Eigentümerin einer Liegenschaft, ob derer folgende Pfandrechte verbüchert waren: a) unter L-NR 2a und b auf Grund des Kaufvertrags vom 30.11.1978 zu Gunsten der Aurelia S***** das Pfandrecht für die Forderung von S 27 Mio samt 12 % Verzugszinsen und einer Nebengebührensicherstellung von S 5 Mio; b) unter C-LNR 2e bis l die Übertragung des Pfandrechts hinsichtlich Forderungen vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte räumte Ende 1994 ihrer Kundin Maria S***** einen Überziehungskredit von 770.000 S ein. Der Überziehungsrahmen auf ihrem Girokonto betrug damit insgesamt 1,5 Mio S, der in der Folge überschritten wurde. Maria S***** wurde daher zu Ostern 1995 von ihrer Kundenbetreuerin Patricia S*****, die von der Beklagten inzwischen entlassen wurde, aufgefordert, eine Besicherung des aushaftenden Debetsaldos beizubringen. Maria S***** wies darauf hin, dass sie ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wollte im Herbst 1998 bei der beklagten Bank einen Fremdwährungskredit im Gegenwert von 1 Mio S aufnehmen, um mit dem Kapital Investmentfonds-Anteile zu kaufen. Der Kläger wollte den Ankauf selbst durchführen. Er verfügte bei einer anderen Bank über ein Wertpapierdepot. Die Beklagte war zur Gewährung des Kredits bereit, verlangte aber Sicherheiten. Mit ihrer vom Beklagten angenommenen Fremdwährungskreditzusage vom 8. 10. 1998 räumte die Beklagte d... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 366.947,39 sA die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft der Verpflichteten bewilligt. Bei der Versteigerung am 25. 11. 1998 wurde ein Meistbot von S 250.000 erzielt. Im Lastenblatt der Liegenschaft ist unter LNr 1a eine Wegedienstbarkeit, unter LNr 6a ein Pfandrecht für einen Höchstbetrag von S 910.000 für die Raiffeisenbank O*****, unter LNr 8a ein Pfandrecht für eine Forderung v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin schloss am 3. 8. 1993 mit Dieter W*****, dem damaligen Ehemann der Beklagten, einen Fremdwährungskreditvertrag über 912.405,- DM. Die Vertragspartner vereinbarten, dass der Kreditnehmer eine dingliche Sicherung in Form einer von der Beklagten einzuräumenden Hypothek auf deren Liegenschaft EZ ***** KG ***** beizubringen habe. Die Beklagte räumte der Klägerin mit Pfandbestellungsurkunde vom 27. 3. 1995 eine Höchstbetragshypothek für 1,170.000,- S ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat die nachmalige Gemeinschuldnerin, für die der Beklagte zum Masseverwalter bestellt wurde, in einem Rechtsstreit anwaltlich vertreten, in welchem die nachmalige Gemeinschuldnerin für Fassadenrenovierungen einen restlichen Werklohn von S 627.259 sA begehrte. Bis zu der aufgrund der Konkurseröffnung am 10. 10. 1995 eingetretenen Verfahrensunterbrechung hat der Kläger Vertretungsleistungen erbracht, welche ein tarifmäßiges Honorar von S 145.710,4... mehr lesen...