Entscheidungsgründe: Die Republik Österreich erteilte der Zweitbeklagten den Auftrag zur Errichtung der Landwehrkaserne in K*****. Mit der Errichtung der einzelnen Kasernenobjekte beauftragte die Zweitbeklagte die Wilhelm P***** Gesellschaft mbH & Co KG (im folgenden: Gemeinschuldnerin) als Generalunternehmerin; mit der örtlichen Bauaufsicht sowie mit der technischen und geschäftlichen Oberleitung betraute sie die B***** GmbH & Co KG. Deren Angestellte Ing. Georg M***** und ... mehr lesen...