Entscheidungen zu § 393 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1980/12/18 7Ob693/80

Der Kläger, der als Polizeibeamter im Dienst ohne besonderen, auf das Suchen verlorener Sachen gerichteten Dienstauftrag am 7. Oktober 1978 einen Bargeldbetrag von 28 800 S fand und im Wachzimmer ablieferte, begehrt von der beklagten Republik Österreich, bei der die Fundsache in Verwahrung blieb, die Herausgabe zur Benützung gemäß § 392 ABGB. Mit dem angefochtenen Beschluß hob das Berufungsgericht infolge Berufung der Beklagten das im wesentlichen im Sinne der Klage ergangene Erstur... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.12.1980

RS OGH 1980/12/18 7Ob693/80

Norm: ABGB §393AHG §1 CbAHG §1 Cd5JN §1 BIIb
Rechtssatz: Wegen des Grundsatzes der Trennung von Justiz und Verwaltung kann die Ermessenentscheidung der Verwaltungsbehörde über die Art der Verwahrung vom Gericht nur allenfalls in einem Amtshaftungsverfahren geprüft werden, das etwa nach § 393 ABGB auf Schadenersatz geführt wird. Entscheidungstexte 7 Ob 693/80 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.12.1980

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