Entscheidungen zu § 376 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1960/11/23 6Ob399/60

Der Kläger hat in seiner Klage vom 24. Juni 1953 vorgebracht, daß zur Zeit der NS. Herrschaft, während er als Jude emigriert gewesen sei, sein Vermögen von der Gestapo eingezogen worden sei. In diesem Vermögen hätten sich unter anderen Kunstwerken Bilder befunden, darunter insbesondere auch ein Ölgemälde von Lovis Corinth, ein Interieur, darstellend ein Mädchen am Klavier. Sein Klagebegehren war auf eidliche Vermögensangabe und Übergabe mehrerer Bilder, darunter auch des erwähnten Bil... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.11.1960

RS OGH 1960/11/23 6Ob399/60

Norm: ABGB §376
Rechtssatz: Leugnen des Besitzes im technischen Sinn unter Geständnis der Innehabung genügt für die Anwendung dieser Gesetzesstelle. Dabei kommt es auf das Prozeßvorbringen an, nicht auf die Aussage als Partei. Entscheidungstexte 6 Ob 399/60 Entscheidungstext OGH 23.11.1960 6 Ob 399/60 SZ 33/131 European Case Law... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.11.1960

Entscheidungen 1-2 von 2