Begründung: Die Liegenschaft des Antragsgegners ist mit einer vertraglichen, am 13.6.1973 verbücherten Dienstbarkeit der Führung, Benützung und Erhaltung einer Hochspannungsleitung für 110.000 Volt Spannung belastet. Die dienstbarkeitsberechtigte Antragstellerin leistete für diese Dienstbarkeit eine einmalige Abfindung von 7.800 S und errichtete die Hochspannungsleitung (Einfachleitung), die über die Liegenschaft des Antragsgegners auf zwei Masten geführt wurde. Nach dem Dienstb... mehr lesen...
Der Kläger begehrt die Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung des Schillinggegenwertes von 173 287.16 DM. Bezüglich der örtlichen Zuständigkeit des Erstgerichtes berief sich der Kläger auf den Gerichtsstand des § 99 Abs. 1 JN mit der Begründung: , die erstbeklagte Partei, eine Kommanditgesellschaft, die im Handelsregister München registriert sei und keinen Firmensitz in Österreich habe, besitze im Inland Vermögen, und zwar 292/100 000 Anteile der Liegenschaft EZ 1... mehr lesen...
Mit Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung vom 14. März 1974, BauR-4345/4-1974 Ha/He, bestätigt mit Bescheid des Bundesministeriums für Bauten und Technik vom 25. April 1974, Zl. 534 132-II/16/74, wurde für den Neubau der Mühlkreisautobahn A 7 von dem im Miteigentum der Antragsteller stehenden Grundstück Nr. 872/5 Acker der EZ 1045 KG K ein 1010 m2 großes Teilstück enteignet. Den Antragstellern wurde von der Verwaltungsbehörde eine Entschädigung von 400 S pro m2 f... mehr lesen...