Begründung: Gegenstand des Revisionsverfahrens ist die vom Erstgericht als zu Recht bestehend erkannte Bestandzinsforderung der Klägerin von 19.083,12 EUR samt 12 % Zinsen seit 8. 3. 2001. Die Beklagten wendeten gegen die Höhe der aushaftenden Bestandzinsforderung (ua) ein, die Klägerin hätte die 1997 von ihnen erlegte Kaution entgegen der im Bestandvertrag getroffenen Vereinbarung verzinsen müssen. Die dem entgegenstehende Vereinbarung im Bestandvertrag sei gemäß § 27 Abs 1 Z 1 ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger waren vom 15. 12. 1991 bis 31. 7. 2000 Hauptmieter der Wohnung S*****gasse 28/5, ***** Wien. Den schriftlichen Mietvertrag vom 8. 11. 1991 hatten sie mit dem Rechtsvorgänger der Beklagten geschlossen. Auf Grund einer in § 12 des Mietvertrages ("Sonstiges") enthaltenen Regelung leisteten die Kläger bei Bezug der Wohnung an den Vermieter eine Kaution von ATS 184.000, die bei Wohnungsrückgabe an die Kläger unverzinst zurückgezahlt werden sollte. Am 2. 3. 2000 wu... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat die Frage, ob die von den Antragstellern geleistete Kaution, soweit sie über den zugestandenen Betrag (S 50.000,--) hinausgeht, dem Verbot des § 27 Abs 1 Z 1 MRG unterfällt, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die zutreffende
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 37 Abs 3 Z 16 MRG iVm §§ 510 Abs 3, 528a ZPO). Das Rekursgericht hat die Frage, ob die von den Antragstellern geleistete Kaution, soweit sie über de... mehr lesen...
Norm: ABGB §347MRG §27 Abs1 Z1
Rechtssatz: Gesetzliche Vorschriften über die zulässige Höhe einer Mieterkaution fehlen. Bis zu einer solchen gesetzlichen Regelung wird daher immer nur von Fall zu Fall beurteilt werden können, ob eine konkrete Kaution gegen das Ablöseverbot des § 27 Abs 1 Z 1 MRG verstößt. Relevante Kriterien werden etwa die Höhe des Mietzinses, die Bonität des Mieters (auch unter Berücksichtigung der dem Vermieter nach § 1101 A... mehr lesen...