Begründung: Mit Beschluß vom 20.3.1991 (ON 14) wurde Rechtsanwalt Dr.Christian Burghardt gemäß § 273 ABGB zur Vertretung der Betroffenen bei Ämtern und Behörden, zur Einkommensverwaltung und zum Abschluß von Rechtsgeschäften als Sachwalter bestellt. Auf Grund des Berichtes des Sachwalters vom 3.10.1991 (ON 20) faßte das Erstgericht am 7.10.1991 einen Beschluß (ON 21), mit dem es ua den Bericht des Sachwalters über Einkommen und Vermögen der Betroffenen zur Kenntnis nahm, die für die... mehr lesen...