Begründung: Maria B***** leidet nach zwei sogenannten Gehirnschlägen an einer halbseitigen Lähmung sowie einer Störung des Sprachzentrums und ist dadurch nicht in der Lage, ihre Angelegenheiten ohne Gefahr eines Nachteils für sich selbst zu besorgen. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Hernals vom 12.9.2002, 1 P 249/02t-4, wurde zunächst ihr Lebensgefährte Hermann D***** zum einstweiligen Sachwalter für das Verfahren sowie für dringende Angelegenheiten, darunter auch die Einkommens- ... mehr lesen...
Norm: ABGB §266Abs3ABGB §271Abs2
Rechtssatz: Für das Verfahren zur Bestimmung der Entschädigung des Sachwalters gemäß § 266 Abs.1 und 2 ABGB ist gemäß § 271 Abs.2 ABGB die Bestellung eines Kollisionskurators nicht erforderlich. § 266 Abs.3 ABGB ist dort jedoch nicht genannt. Macht der Sachwalter eine Entschädigung nach § 266 Abs.3 geltend, ist daher ein Kollisionskurator zu bestellen. § 266 ABGB regelt Höchstbeträge, mit denen das Vermögen des ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte den beiden Pflegebefohlenen mit Beschlüssen vom 18. 10. 1988 Unterhaltsvorschüsse nach §§ 3, 4 Z 1 UVG, weil eine Exekution gegen den Vater als Unterhaltsschuldner aussichtslos erschien. Nachdem der Sohn von der Mutter zum nunmehr in Deutschland lebenden Vater übersiedelt war, wurde der ihm gewährte Unterhaltsvorschuss mit Beschluss vom 10. 3. 1997 eingestellt. Das Erstgericht bewilligte den beiden Pflegebefohlenen mit Beschlüssen vom 18. 10... mehr lesen...
Begründung: Die am 22. 11. 1985 geschlossene Ehe der Eltern wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 28. 3. 1997, 5 C 17/96g, geschieden. Bereits mit rechtskräftigem Beschluß des Erstgerichtes vom 1. 8. 1996 (ON 38) wurde die Obsorge über die Kinder dem Vater einstweilen entzogen und die einstweilige Obsorge der Mutter eingeräumt. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 17. 2. 1997 (ON 80) wurde der Vater verpflichtet, zum Unterhalt der Kinder ab ... mehr lesen...
Die beiden Kinder leben mit ihren Eltern im gemeinsamen Haushalt. Der Vater Ing. Peter S ist Berufschullehrer und außerdem als Autor bzw. Mitautor (Zeichner) von Lehrbüchern, Vortragender und Lehrlingsausbildner tätig; die Mutter Josefine S ist gleichfalls Lehrerin. Auf Antrag der Mutter verpflichtete das Erstgericht den Vater ab 29. 3. 1983 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von je 6 000 S zu Handen der Mutter und wies das Mehrbegehren von je 2 000 S ab. Es stellte fest, die Mutte... mehr lesen...
Der Kläger wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 11. Juni 1965, 6 L 23/65-13, wegen Geisteskrankheit beschränkt entmundigt. Nachdem die Entmündigung infolge Widerspruchs vom Landesgericht für ZRS Wien mit Beschluß vom 24. Jänner 1966, 44 R 443/65-69, aufgehoben worden war, leitete das Bezirksgericht Innere Stadt Wien zu 6 L 63/66 von amtswegen neurlich ein Entmündigungsverfahren ein und bestellte am 25. November 1966 Dr. Gustav B zum vorläufigen Beistand. Mit B... mehr lesen...