Norm: ABGB §223ABGB §281 Abs3ABGB §258 Abs3
Rechtssatz: Bei einer vermögenslosen und amtswegig gelöschten Gesellschaft in Liquidation kann eine Dereliktion einer wertlosen Liegenschaft im Sinne des § 223 ABGB von Vorteil sein, zumal die Gesellschaft damit von Verkehrssicherungs- und Erhaltungspflichten befreit wird. Entscheidungstexte 3 Ob 47/20p Entscheidungstext OGH 06.05.2020 3 Ob... mehr lesen...