Begründung: Der mj. Dejan A***** wurde durch einen Badeunfall am 7. 6. 1991 schwer am Körper verletzt und erlitt ein appallisches Syndrom. Aus dem Titel des Schadenersatzes erlangte der Minderjährige den Kapitalbetrag von S 2,114.750, dessen mündelsichere Anlage nunmehr vorzunehmen ist. Die elterlichen Rechte und Pflichten stehen allein dem Vater des Minderjährigen, Zoran A*****, zu. Der Rechtsanwalt Dr. Carl B***** schritt im Schadenersatzprozess als Vertreter des Vaters des ... mehr lesen...