Entscheidungen zu § 229 Abs. 2 ABGB

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2022/10/10 Ra 2020/16/0150

1        Mit Beschluss des Bezirksgerichts I vom 9. Jänner 2014 wurde der Vertreter des Mitbeteiligten zu dessen Sachwalter (nunmehr: gerichtlicher Erwachsenenvertreter) für die Vertretung vor Gerichten, Behörden und Sozialversicherungsträgern sowie zur Verwaltung von Einkünften, Vermögen und Verbindlichkeiten bestellt. 2        Mit Jahresbericht vom 1. August 2016 legte der Erwachsenenvertreter dem Bezirksgericht I die Einnahmen- und Ausgabenrechnung für den Mitbeteiligten für den Ze... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.10.2022

RS Vwgh 2022/10/10 Ra 2020/16/0150

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §229 Abs2 ABGB §276 ABGB §276 Abs1GGG 1984 TP7 Anm8 ABGB § 229 heute ABGB § 229 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ABGB § 229 gültig von 01.02.2013 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.10.2022

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