Begründung: Nachdem der Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft dem Erstgericht mitgeteilt hatte, ein Sachwalter könne mangels freier Kapazitäten nicht namhaft gemacht werden, bestellte das Erstgericht mit Beschluss vom 17. 9. 2001 Rechtsanwalt Dr. Peter W***** ohne ihn vorher dazu zu befragen, zum Verfahrenssachwalter gemäß § 238 Abs 1 AußStrG für den Betroffenen Alois S*****. Nachdem der Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft dem Erstgericht mitgeteil... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte dem Betroffenen Frau Mag. Susanne F***** vom Verein für Sachwalterschaft Vöcklabruck zur Sachwalterin gemäß § 273 Abs 3 Z 2 ABGB und zwar zur Besorgung bestimmter in diesem Beschluss angeführter Angelegenheiten. Das Erstgericht bestellte dem Betroffenen Frau Mag. Susanne F***** vom Verein für Sachwalterschaft Vöcklabruck zur Sachwalterin gemäß Paragraph 273, Absatz 3, Ziffer 2, ABGB und zwar zur Besorgung bestimmter in diesem Beschluss angefü... mehr lesen...
Norm: ABGB §200
Rechtssatz: Eine zum Sachwalter bestellte geeignete nahestehende Person ist analog § 200 ABGB grundsätzlich zur Übernahme der Sachwalterschaft verpflichtet. Entscheidungstexte 2 Ob 296/98p Entscheidungstext OGH 12.11.1998 2 Ob 296/98p 2 Ob 55/01d Entscheidungstext OGH 15.03.2001 2 Ob 55/01d ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht enthob Rechtsanwalt Dr.Felix H***** über dessen Antrag aus im einzelnen genannten Gründen als Sachwalter und bestellte Rechtsanwalt Dr.Martin N***** mit Kanzleisitz in Wolkersdorf (im folgenden neuer Sachwalter) - ohne dessen vorherige Anhörung - zum Sachwalter, der wie sein Vorgänger folgenden Kreis von Angelegenheiten zu besorgen habe (§ 273 Abs 3 Z 3 ABGB): Das Erstgericht enthob Rechtsanwalt Dr.Felix H***** über dessen Antrag aus im einzelnen gen... mehr lesen...
Norm: ABGB §195ABGB §200ABGB §273ABGB §281 B
Rechtssatz: Mangels Auffindbarkeit, Verfügbarkeit oder sachlicher Bestellungsrechtfertigung einer der im § 281 ABGB genannten Personen ist eine andere, dort nicht genannte Person zum Sachwalter gemäß § 273 ABGB zu bestellen; deren Verpflichtung zur Übernahme des Amtes besteht in Analogie zur Bestimmung für die Vormundbestellung nach § 200 ABGB. Auch die Bestimmungen über die notwendige und freiwillig... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht enthob den bisherigen Sachwalter (Vater des Betroffenen) seines Amtes und bestellte den Revisionsrekurswerber Rechtsanwalt Dr.Josef P*** zum neuen Sachwalter. Es führte aus, der bisherige Sachwalter sei überfordert gewesen, wegen der zahlreichen rechtlichen Schwierigkeiten und der bereits anhängigen und noch zu erwartenden Rechtsstreitigkeiten habe sich die Bestellung des Rechtsanwaltes Dr.Josef P*** angeboten, der für den Betroffenen bereits als Kollis... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 15. November 1988 bestellte das Erstgericht Dr. Marina T***-D*** auf Anregung von Dr. A*** vom Landesnervenkrankenhaus Hall in Tirol und nach Einholung eines Gutachtens des Sachverständigen Dr. Istvan B*** zum einstweiligen Sachwalter für den Betroffenen Heinrich K*** zur Vertretung im Verfahren, in dem die Notwendigkeit der Bestellung eines Sachwalters geprüft wird. Das Verfahren hat ergeben, daß Heinrich K*** an einer Wahnkrankheit aus dem schizophre... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 26. August 1966 wurde Erna S*** wegen Geisteskrankheit voll entmündigt. Zum Kurator wurde ihre Mutter bestellt. Sie wurde mit dem Inkrafttreten des Sachwaltergesetzes gemäß dessen Art. X Z 3 Abs.1 Sachwalter. Die Sachwalterin befindet sich nunmehr in einem Pensionistenheim in Pflege. Dessen Verwalter teilte dem Erstgericht mit, daß sie auf Grund ihres Gesundheitszustandes nicht mehr imstande sei, ihr Amt auszuüben. Das Erstgericht ers... mehr lesen...
Norm: ABGB §200ABGB §281 BABGB §282 AAußStrG §16 BIII2bAußStrG §238
Rechtssatz: Es ist nicht offenbar gesetzwidrig, für den Fall, daß eine nahestehende Person nicht vorhanden ist und mangels Vorschlages des Sachwaltervereines auch keine von ihm namhaft gemachte Person zur Verfügung steht, eine in § 281 ABGB nicht genannte andere Person zum Sachwalter zu bestellen. Es widerspricht auch nicht offenbar der Bestimmung des § 282 ABGB, in diesem Fall... mehr lesen...