Entscheidungen zu § 199 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1988/4/26 5Ob540/88

Begründung: Die unehelich geborene mj. Romana E*** wurde von ihrer Mutter im gemeinsamen Haushalt mit der mütterlichen Großmutter, Adele E***, aufgezogen. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Fünfhaus vom 20. Februar 1978 (ON 19 dA) wurde die Mutter der Minderjährigen zu deren Vormünderin bestellt. Seit Herbst 1986 wohnt die mütterliche Großmutter mit einem Sohn in einer anderen Wohnung. Die Minderjährige bekam Schulschwierigkeiten und mußte wegen zahlreicher Fehlstunden eine Ausbild... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.04.1988

RS OGH 1978/4/5 1Ob577/78, 5Ob540/88

Norm: ABGB §198 CABGB §199JWG §19
Rechtssatz: Die Bestimmung der §§ 198 Abs 2, 199 ABGB im Zusammenhalt mit § 19 JWG sind dahin zu verstehen, daß primär die uneheliche Mutter - bzw der Vater, wenn seine Vaterschaft festgestellt ist und er sich in der Pflege und Erziehung des Kindes bewährt hat - Anspruch auf Bestellung zum Vormund hat, bei Nichteignung aber, wenn dies dem Wohle des Kindes besser entspricht, die Amtsvormundschaft bestehen bleibe... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.04.1978

RS OGH 1970/9/16 6Ob158/70

Norm: ABGB §198 AABGB §198 BABGB §199ABGB §202
Rechtssatz: Das Gericht hat in allen Fällen, in denen es einen Vormund zu bestellen hat, die Eignung der als Vormund in Aussicht genommenen Person zumindest soweit zu prüfen, dass die Bestellung einer untauglichen Person vermieden wird. Entscheidungstexte 6 Ob 158/70 Entscheidungstext OGH 16.09.1970 6 Ob 158/70 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.09.1970

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