Dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringens zufolge gab die belangte Behörde mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 21. Mai 1993, mit dem eine Änderung des Familiennamens des mj. Sohnes des Beschwerdeführers, des Mitbeteiligten, von "R" auf "M" bewilligt worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG keine Folge und bestätigte den erstinsta... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §154 Abs2;ABGB §178 Abs1;NÄG 1988 §1 Abs1;NÄG 1988 §2 Abs1 Z6;NÄG 1988 §8 Abs1 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/22 91/01/0051 1 Stammrechtssatz Auch auf dem Boden der neuen Rechtslage (NÄG BGBl 1988/195) ist die vom Kindesvater abgegebene Äußerung bei der behördlichen Entscheidung über den Antrag auf Ände... mehr lesen...
Der am 20. September 1983 geborene Mitbeteiligte entstammt der am 16. Juli 1987 geschiedenen Ehe zwischen der Mutter des Mitbeteiligten und dem Beschwerdeführer. Aufgrund einer Vereinbarung gemäß § 55a Ehegesetz kommen die Elternrechte gemäß § 144 ABGB hinsichtlich des Mitbeteiligten der Mutter zu. Die Mutter der mitbeteiligten Partei heiratete am 29. August 1992 RP. Dieser Verbindung entstammen zwei Kinder, die nach der Eheschließung legitimiert wurden. Die Mutter des Mitbeteiligten ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §178 Abs1;AVG §63 Abs1;AVG §8;NÄG 1988 §1 Abs1;NÄG 1988 §2 Abs1 Z6;NÄG 1988 §8 Abs1 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/20 92/01/0024 1 Stammrechtssatz Dem ehelichen Kindesvater kommt im Verfahren gem § 8 Abs 1 Z 5 NÄG ausdrücklich Parteistellung zu. Dieses Verfahrensrecht als Mitte... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der 1983 geborene Mitbeteiligte entstammt der geschiedenen Ehe des Beschwerdeführers mit der Mutter des Mitbeteiligten. Dieser obliegt die Pflege und Erziehung des Minderjährigen. Über Antrag der HA als Mutter und gesetzlicher Vertreterin des Mitbeteiligten bewilligte die Bezirkshauptmannschaft Gmunden mit Bescheid vom 16. Dezember 1991 die Änderung des Familiennamens des Mitbeteiligten von "E" au... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §178 Abs1;AVG §63 Abs1;AVG §8;NÄG 1988 §1 Abs1;NÄG 1988 §2 Abs1 Z6;NÄG 1988 §8 Abs1 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/20 92/01/0024 1 Stammrechtssatz Dem ehelichen Kindesvater kommt im Verfahren gem § 8 Abs 1 Z 5 NÄG ausdrücklich Parteistellung zu. Dieses Verfahrensrecht als Mitte... mehr lesen...
Der am 27. Juli 1982 geborene Mitbeteiligte entstammt der im Jahr 1985 geschiedenen Ehe des Beschwerdeführers mit der inzwischen wieder verehelichten EL. Die Pflege und Erziehung des Minderjährigen obliegt zufolge des am 11. Oktober 1985 pflegschaftsbehördlich genehmigten Vergleiches vom 18. September 1985 der Mutter, der (nach dem Wortlaut des Vergleiches) auch die Rechte gemäß § 144 ABGB zukommen. Über Antrag der EL als Mutter und gesetzlicher Vertreterin des Mitbeteiligten bewillig... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §154 Abs2;ABGB §178 Abs1;AVG §63 Abs1;AVG §8;NÄG 1988 §1 Abs1;NÄG 1988 §2 Abs1 Z6;NÄG 1988 §8 Abs1 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/20 92/01/0024 1 Stammrechtssatz Dem ehelichen Kindesvater kommt im Verfahren gem § 8 Abs 1 Z 5 NÄG ausdrücklich Parteistellung zu. Dieses Verfahrens... mehr lesen...
Über Antrag der Roswitha Z als Mutter und gesetzlicher Vertreterin des im Jahre 1987 geborenen Beschwerdeführers wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Weiz vom 17. April 1991 die Änderung des Familiennamens des Beschwerdeführers von "M" auf "Z" bewilligt. Mit dem Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 15. November 1991 wurde der dagegen eingebrachten Berufung des Mitbeteiligten, des ehelichen Vaters des Beschwerdeführers, Folge gegeben, der erstinstanzliche Bescheid... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §178 Abs1;AVG §63 Abs1;AVG §8;NÄG 1988 §1 Abs1;NÄG 1988 §2 Abs1 Z6;NÄG 1988 §8 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Dem ehelichen Kindesvater kommt im Verfahren gem § 8 Abs 1 Z 5 NÄG ausdrücklich Parteistellung zu. Dieses Verfahrensrecht als Mittel der Rechtsverfolgung kann aber nicht weitergehen als das dahinters... mehr lesen...
Dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides und durch die vom Verfassungsgerichtshof übermittelten Verwaltungsakten belegten Beschwerdevorbringen zufolge gab die belangte Behörde mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft vom 14. Juni 1991, mit dem die Änderung des Familiennamens der mj. ehelichen Tochter des Beschwerdeführers von C auf K bewilligt worden war, gemäß § 66 Abs. ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §154 Abs2;ABGB §178 Abs1;AVG §63 Abs1;AVG §8;NÄG 1988 §1 Abs1;NÄG 1988 §2 Abs1 Z6i;NÄG 1988 §8 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Gemäß § 8 Abs 1 Z 5 NÄG kommt den Eltern eines Kindes, soweit sie nicht als dessen gesetzlicher Vertreter den Antrag eingebracht haben, die Stellung einer Partei in einem Verfahren au... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §154 Abs2;ABGB §178 Abs1;NÄG 1988 §1 Abs1;NÄG 1988 §2 Abs1 Z6;NÄG 1988 §8 Abs1 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/22 91/01/0051 1 Stammrechtssatz Auch auf dem Boden der neuen Rechtslage (NÄG BGBl 1988/195) ist die vom Kindesvater abgegebene Äußerung bei der behördlichen Entscheidung über den Antrag auf Ände... mehr lesen...
Über Antrag der A S als Mutter und gesetzlicher Vertreterin der im Jahre 1985 geborenen N M vom 10. Oktober 1988 wurde mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, MA 61, vom 25. Mai 1990 die Änderung des Familiennamens der Minderjährigen auf S bewilligt. Mit dem Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 20. Februar 1991 wurde die dagegen eingebrachte Berufung des Beschwerdeführers, des ehelichen Vaters der Minderjährigen, als unbegründet abgewiesen und der erstinstanzliche Bescheid... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §154 Abs2;ABGB §178 Abs1;NÄG 1988 §1 Abs1;NÄG 1988 §2 Abs1 Z6;NÄG 1988 §8 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Auch auf dem Boden der neuen Rechtslage (NÄG BGBl 1988/195) ist die vom Kindesvater abgegebene Äußerung bei der behördlichen Entscheidung über den Antrag auf Änderung des Familiennamens seiner Tochter zufolge des § 178 Abs 1 zweit... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)29/02 Internationales Privatrecht40/01 Verwaltungsverfahren41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §154 Abs2;ABGB §178 Abs1;AVG §8;AVG §9;Haager MinderjährigenschutzAbk 1975;NÄG 1938 §3 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Aufgrund des Haager Minderjährigenschutzabkommens ist die auf dem Beschluss eines ausländischen Gerichtes beruhende Ver... mehr lesen...