Entscheidungen zu § 167 Abs. 1 ABGB

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

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TE Lvwg Erkenntnis 2020/7/7 LVwG-AV-289/001-2020

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Mag. Stellner als Einzelrichter über die Beschwerde des minderjährigen A, geb. ***, vertreten durch Herrn C in ***, *** gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Tulln vom 19. Februar 2020, Zl. ***, betreffend Zurückweisung des Antrages auf Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige, zu Recht erkannt: 1.   Die Beschwerde wird gemäß § 28 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) mit der M... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 07.07.2020

RS Lvwg 2020/7/7 LVwG-AV-289/001-2020

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 07.07.2020 Norm: PaßG 1992 §7PaßG 1992 §8 Abs1ABGB §167 Abs1
Rechtssatz: Unmündige Minderjährige, also Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, sind im Passverfahren generell prozessunfähig; sie können also die Ausstellung eines Reisedokuments nicht selbst beantragen. Für sie handelt ausschließlich der gesetzliche Vertreter (Loderbauer, Kinder- und Jugendrecht5 S 430... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 07.07.2020

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