Entscheidungen zu § 163d ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-11 von 11

TE OGH 2007/12/11 4Ob201/07y

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Entscheidung | OGH | 11.12.2007

RS OGH 1996/9/11 ABGB § 163d

Norm: ABGB §163d Info
Rechtssatz: Informationen zu § 163d ABGB IdF Art I Z 2 GB 30.10.1970 BGBl 1970/342 (idF UeKindG) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102319 Dokumentnummer JJR_19960911_OGH0002_000ABG00163_9600000_006 mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.09.1996

TE OGH 1994/6/30 2Ob566/93(2Ob567/93)

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Entscheidung | OGH | 30.06.1994

TE OGH 1987/2/12 6Ob693/86

Begründung: Die Beklagte wurde am 17.2.1975 von Monika S***, nunmehr verehelichte F***, als uneheliches Kind geboren. 1981 gab der Ehemann der Mutter der Beklagten seinen Familiennamen. Sowohl die Mutter als auch das beklagte Kind sind österreichische Staatsbürger und waren dies auch bei der Geburt der Beklagten. Am 6.3.1975 nahm die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems, Jugend- und Gesundheitsfürsorge-Außenstelle Grünburg (im folgenden kurz Jugendamt) mit der Mutter eine... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.02.1987

TE OGH 1986/4/24 6Ob722/84

Begründung: Der Kläger, ein österreichischer Staatsbürger, hat am 6.3.1980 die Vaterschaft zu dem von der deutschen Staatsangehörigen Irene Karoline M*** am 26.1.1980 in München geborenen beklagten Kind vor dem Stadtjugendamt München anerkannt. Am 11.4.1980 haben der Kläger und die Mutter des beklagten Kindes vor dem Standesamt I München die Ehe geschlossen. Diese Ehe wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Dornbirn vom 12.1.1984 gemäß § 55 a EheG geschieden; dieser Beschluß ist a... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.04.1986

TE OGH 1981/3/25 3Ob515/80

Die Beklagte wurde am 17. November 1972 von Rosa T unehelich geboren. Die Mutter hat am 17. April 1973 mit Herbert R die Ehe geschlossen. Obwohl er wußte, daß das Kind nicht von ihm abstammt, hat Herbert R am 1. August 1973 die Vaterschaft anerkannt, weil er das Kind als eheliches in seinen Familienverband aufnehmen wollte. Das Anerkenntnis war formgültig, es beruhte nicht auf List, Furcht oder Irrtum. Eine Beschränkung seiner Geschäftsfähigkeit lag nicht vor. Mit Beschluß vom 9. Au... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.03.1981

RS OGH 1981/3/25 3Ob515/80, 6Ob722/84, 2Ob566/93 (2Ob567/93)

Norm: ABGB §161ABGB §163bABGB §163dABGB §164c Abs1 Z3ZPO §240 Abs3 CIIc2ZPO §477 B2b
Rechtssatz: Hat ein Mann, obwohl er wußte, daß das Kind von ihm nicht abstammt, die uneheliche Vaterschaft zu diesem anerkannt und wurde dieses Kind hierauf legitimiert (§ 161 ABGB), so steht zwar der Klage (des Mannes oder der Staatsanwaltschaft) auf Feststellung, das Kind stamme nicht vom Ehemann ab, das Anerkenntnis als Prozeßhindernis entgegen. Hingegen kan... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.03.1981

TE OGH 1978/5/23 3Ob593/78

Der Kläger wurde am 27. Oktober 1973 von Anita P unehelich geboren. Am 20. Dezember 1973 erklärte Felix B vor der Bezirkshauptmannschaft S, die Vaterschaft zu diesem Kinde anzuerkennen. Am 8. Juni 1974 schlossen Felix B und Anita P die Ehe. Daraufhin wurde mit Beschluß vom 27. Juni 1974 gemäß § 31 PersStG festgestellt, daß das Kind die Rechtsstellung eines ehelichen Kindes erlangt habe. Mit Urteil vom 10. März 1976 wurde die Ehe des Felix und der Anita B geschieden. Am 5. November 197... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.05.1978

TE OGH 1973/3/6 3Ob36/73

Das Erstgericht gab der am 13. Mai 1971 eingebrachten, gemäß § 163 ABGB (in der vor dem 1. Juli 1971 geltenden Fassung) auf Feststellung der Vaterschaft des Beklagten und Verpflichtung zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 500 S gerichteten Klage mit Urteil vom 7. Juli 1972 statt. Zu dem ihm bereits bekannten Umstand, daß ein anderer Mann namens Helmut S - nach Schluß der mündlichen Verhandlung erster Instanz am 9. Mai 1972 vor dem gemäß § 114 JN zuständigen Gericht - die Vaters... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.03.1973

RS OGH 1973/3/6 3Ob36/73, 3Ob593/78, 3Ob515/80, 6Ob693/86, 4Ob201/07y

Norm: ABGB §163bABGB §163cABGB §163dUeKindG allgZPO §240 Abs3 CIIc2ZPO §477 B2b
Rechtssatz: Rechtswirksames Anerkenntnis der Vaterschaft (hier § 163 c Abs 1 Z 1 ABGB) bewirkt durch seine Feststellungswirkung ein Prozesshindernis für die sachliche Prüfung einer Vaterschaftsklage gegen einen anderen Mann, welches von Amts wegen wahrgenommen werden und zur Klagszurückweisung führen muss. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.03.1973

RS OGH 1973/3/6 3Ob36/73, 3Ob515/80

Norm: ABGB §163cABGB §163dUeKindG allgZPO §240 Abs3 CIIc2
Rechtssatz: Die nach §§ 163 c und 163 d ABGB rechtswirksame Feststellung der Vaterschaft durch Anerkenntnis verhindert die sachliche Erledigung einer auf § 163 ABGB (aF) gestützten Vaterschaftsklage gegen einen anderen Mann; sie stellt ein Prozeßhindernis im Sinne des § 240 Abs 3 ZPO dar, das zur Klagszurückweisung führt. Die früher (zur rechtlichen Bedeutung eines Vaterschaftsanerkenntn... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.03.1973

Entscheidungen 1-11 von 11