Entscheidungsgründe: Der Kläger war bis 12. 3. 2005 als niedergelassener Wahlarzt für Allgemeinmedizin in Innsbruck tätig. Er bemüht sich seit 1996 vergeblich um eine Kassenvertragsstelle der Tiroler Gebietskrankenkasse. In den „Mitteilungen" der beklagten Partei, Sondernummer vom 13. 2. 2004, wurden zwei Kassenarztstellen in Innsbruck ausgeschrieben. Nach dem Wortlaut der Ausschreibung hatten Bewerber ihre Gesuche, belegt mit den zwingenden und fakultativen Bewerbungsunterlagen, bi... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Dr. Prückner, Hon. Prof. Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Walter S*****, vertreten durch Mag. Markus Lechner, Rechtsanwalt in Lochau, wider die beklagte Partei Ärztekammer für *****, vertreten durch braunegghoffmann & Partner,... mehr lesen...
Begründung: Im Bezirkskrankenhaus S***** (im Folgenden kurz Krankenhaus), in dem rund 430 Arbeitnehmer beschäftigt sind, gelangen seit März 2006 sog „Fingerscanner" zum Einsatz. Diese dienen im Rahmen eines „biometrischen" Zeiterfassungssystems der Feststellung der „Kommens- und Gehenszeiten" der Arbeitnehmer. Eine Zustimmung der klagenden und gefährdeten Partei (im Folgenden kurz Kläger) bzw der getrennten Betriebsräte für die Arbeiter und die Angestellten zur Einführung des neue... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts ist die ordentliche Revision nicht zulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts ist die ordentliche Revision nicht zulässig: Das Berufungsgericht hat seinen Zulässigkeitsausspruch damit begründet, es fehle Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur Frage, ob das Widersp... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Wahlärztin für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde mit einer modern eingerichteten Praxis im 14. Wiener Gemeindebezirk. Sie interessierte sich für die von der Ärztekammer für Wien im April 2005 in einer Ärztezeitschrift ausgeschriebene Kassenplanstelle. Sie wollte Kassenvertragsärztin der beklagten Sozialversicherungsträgerin (einer Krankenkasse) werden. Die Planstelle wird aufgrund der bevorstehenden Pensionierung eines Zahnarztes mit der ebenfalls im 14. ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin gibt seit 1990 Gewinnscheine als Genussrechte gemäß § 174 Abs 3 AktG heraus, um den Kauf von Liegenschaften und deren Verwertung, insbesondere durch Vermietung und Verwaltung von Immobilienanlagen zu finanzieren. Die Zweitklägerin vermittelt diese Gewinnscheine gegen Bezahlung eines Entgelts. Seit 1998 ist eine nachhaltige Abwärtsbewegung der Handelstaxe zu verzeichnen. Ab dem Jahr 1999 häuften sich Beschwerden von Konsumenten, die die von der Erstkläge... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Rudolf V*****, vertreten durch Dr. Matthäus Grilc und andere Rechtsanwälte in Klagenfurt, gegen die beklagte Partei Dr. Jö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte, eine Gesellschaft mbH & Co KG, liefert Text und Bild für den redaktionellen Inhalt einer auflagenstarken Tageszeitung. Sie scheint im Impressum dieser Zeitung als Medieninhaberin auf. Die Inhalte werden elektronisch an ein Unternehmen übermittelt, das den redaktionellen Teil mit den Anzeigen zur Zeitung zusammenstellt, wobei die Anzeigen von diesem Unternehmen akquiriert werden. Die Herstellung der Zeitung und deren Vertrieb, wozu auch der Verk... mehr lesen...
Begründung: Ein Filmteam drehte auf dem Gelände der Donauinsel in Wien Pornoszenen mit Laiendarstellern. Die sexuellen Handlungen (ua Oralverkehr) wurden in der Öffentlichkeit ausgeführt, und zwar unter den Augen von Passanten auf Wegen sowie auch vor bzw in zwei Gastwirtschaftslokalen der klagenden KEG vor dem Personal bzw überraschten Gästen. Mitarbeiter des beklagten ORF begleiteten das Filmteam und filmten ihrerseits das Geschehen. Der Beklagte gestaltete einen im Juli im Fern... mehr lesen...
Norm: ABGB §16
Rechtssatz: Steht ein Eingriff in die Privatsphäre fest (hier: durch systematische, identifizierende Videoüberwachung), trifft den Verletzer die Behauptungs- und Beweislast dafür, dass er in Verfolgung eines berechtigten Interesses handelte und dass die gesetzte Maßnahme ihrer Art nach zur Zweckerreichung geeignet war. Entspricht er dieser Behauptungs- und Beweislast, kann der Beeinträchtigte behaupten, dass die Maßnahme nicht da... mehr lesen...
Norm: ABGB §16
Rechtssatz: Systematische, verdeckte, identifizierende Videoüberwachung stellt immer einen Eingriff in das geschützte Recht auf Achtung der Geheimsphäre dar. Die Videoaufzeichnung ist identifizierend, wenn sie auf Grund eines oder mehrere Merkmale letztlich einer bestimmten Person zugeordnet werden kann. Entscheidungstexte 8 Ob 108/05y Entscheidungstext OGH 19.12.2005 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Zweitklägerin (Mutter des Erstklägers) ist Alleineigentümerin der Liegenschaft mit der Grundstücksadresse ***** W*****. Das Haus ist grundsätzlich unbewohnt, wird jedoch zeitweise von Gästen benützt. Die Zweitklägerin sucht die Liegenschaft immer wieder auf, um Nachschau zu halten und Post auszuheben. Der Erstbeklagte ist Rechtsvertreter der Drittbeklagten. Die Zweitbeklagte ist zur Ausübung des Gewerbes „Berufsdetektive" berechtigt. Die Viertbeklagte ist ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gemäß der Verordnung (EWG) Nr 2078/92 des Rates vom 30. Juni 1992 für umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsverfahren (ABl Nr L 215 vom 30. Juli 1992, 85 f) wurde das österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL) erlassen. Die Verwaltung und Abwicklung dieses Förderungsprogramms obliegt der Agrarmarkt Austria (AMA). Sie ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Univ. Doz. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. med. Univ. Anton P*****, vertreten durch Dr. Josef Flaschberger und Mag. Robert Levovnik, Rechtsanwälte in Klagenfurt, gegen die beklagte Partei Ärztekam... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Unterlassungsanspruch nach § 1330 ABGB ist nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich verschuldensunabhängig (4 Ob 11/90 = MR 1990, 183 mwN; RIS-Justiz RS0107911). Das Berufungsgericht vertrat die Ansicht, dass die Einhaltung der journalistischen Sorgfalt einen Rechtfertigungsgrund darstelle und in diesem Fall auch kein Unterlassungsanspruch bestehe, wobei es sich auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs SZ 73/19... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 1. 7. 2004 eingebrachten Klage begehrte die Klägerin, die Beklagte schuldig zu erkennen, "es im eigenen Namen und/oder durch Dritte ab sofort bei sonstiger Exekution zu unterlassen, Informationen über die B***** Privatstiftung (Klägerin), zu deren Geheimhaltung sich die Beklagte nach außen verpflichtet hat, an Dritte, so insbesondere an das Nachrichtenmagazin "Profil" und/oder andere Medien und/oder Personen weiterzugeben, sohin insbesondere künftig hin d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Griß und Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Christian Hopp, Rechtsanwalt in Feldkirch, gegen die beklagten Parteien 1. S*****AG, *****, und 2. Dr. Gerhard D*****,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Masseverwalter im am 11. 4. 2001 eröffneten Konkursverfahren über das Vermögen der N********** Verlagsgesellschaft mbH & Co KG. Gegenstand des Unternehmens der Gemeinschuldnerin war die Herausgabe, der Verlag, der Druck, die Erzeugung, die Vervielfältigung und der Vertrieb von Printmedien jeder Art, insbesondere der Tageszeitung "N***** Z*****". Diese Tageszeitung hatte zuletzt laut Mediaanalyse 2000 ca 81.000 Leser und erschien täglich auße... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Recht auf Namensanonymität leitet sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ab (RIS-Justiz RS0008998). Eine Überspannung des Schutzes dieses Rechts könnte allerdings zu einer unerträglichen Einschränkung der Interessen anderer oder der Allgemeinheit führen. Ein allgemeines Recht, den "Gebrauch" des Namens eines anderen im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, besteht insoweit nicht, als dies durch bloße Namensnennun... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Zur außerordentlichen Revision des Klägers: Das Recht auf Namensanonymität leitet sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ab (RIS-Justiz RS0008998). Die Persönlichkeitsrechte sind nach herrschender Auffassung absolute Rechte. Daraus allein kann aber noch nicht geschlossen werden, dass jedes Verhalten rechtswidrig ist, das diese Rechte gefährdet. Es bedarf vielmehr einer Interessenabwägung, bei der dem Interesse am g... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Recht auf Namensanonymität leitet sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ab (RIS-Justiz RS0008998). Die Persönlichkeitsrechte sind nach herrschender Auffassung absolute Rechte. Daraus allein kann aber noch nicht geschlossen werden, dass jedes Verhalten rechtswidrig ist, das diese Rechte gefährdet. Es bedarf vielmehr einer Interessenabwägung, bei der dem Interesse am gefährdeten Gut die Interessen des Handelnden un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei wurde mit Dekret des Diözesanbischofs S***** vom 1. 6. 1994, das mit Dekret der Päpstlichen Kommission "Ecclesia Dei" vom 16. 7. 1994 anerkannt wurde, gegründet. Der Beklagte betreibt unter dem Domainnamen "h*****" einen Online-Dienst. Am 26. 4. 1999 wurde auf dessen Website folgender Artikel veröffentlicht: "...'dem jüdischen Triumph Einhalt gebieten': Bischof K***** wegen NS-Wiederbetätigung angezeigt Wegen 'neonazistischer Betätigungen' ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte betreibt eine Telekommunikationsanlage, mit der sie Telekommunikationsdienste verwaltet und Daten überträgt. Im Rahmen dieser Geschäftstätigkeit hatte sie einzelne Mehrwertnummern, die sie selbst von den Diensteanbietern AMTS Telefon- und Marketing Services GmbH (im Folgenden AMTS) und UTA Telekom AG (im Folgenden UTA) übertragen erhalten hatte, an zwei in England ansässige Unternehmen (die St***** Ldt und die K***** Ldt) weitergegeben. AMTS und UTA hatte... mehr lesen...
Begründung: Bücherlich einverleibte Eigentümerin der EZ ***** Grundbuch ***** ist die Berthold K***** GmbH & Co KEG mit der Adresse ***** in *****. Am 17. 1. 2003 begehrte die Antragstellerin unter Vorlage einer automationsunterstützten Ausfertigung des Firmenbuchbeschlusses des Landesgerichtes Klagenfurt vom 4. 6. 2002, 3 Fr 3533/02w-3 und eines Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau als Grundverkehrsbehörde vom 12. 12. 2002 (ohne Rechtskraftbestätigung) in der be... mehr lesen...
Begründung: Nach § 1 des Bundesbetreuungsgesetzes (BBetrG) übernimmt der Bund die Betreuung hilfsbedürftiger Fremder, die einen Antrag nach § 2 des Asylgesetzes, BGBl Nr 126/1968, in der geltenden Fassung, gestellt haben (Asylwerber). Gemäß § 1 Abs 3 BBetrG besteht auf die Bundesbetreuung kein Rechtsanspruch. Nach § 3 BBetrG endet die Bundesbetreuung "jedenfalls mit dem Wegfall der Hilfsbedürftigkeit, spätestens aber mit dem rechtskräftigen Abschluss des Feststellungsverfahrens n... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr.Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei K***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Reinhard Tögl Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Graz, wider die beklagte ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater der drei Beklagten beabsichtigte die Errichtung einer Familienstiftung in Liechtenstein und beauftragte hiefür ua den klagenden Rechtsanwalt, dem er eine umfassende Vollmacht erteilte. Der Vater verstarb am 13. 3. 1994. Die vom Kläger namens des Stifters gefertigte Widmungserklärung über die Schenkung nahezu des gesamten Vermögens an die Stiftung ist mit 11. 3. 1994 datiert. Die Beklagten führen vor dem Fürstlichen Landgericht Vaduz zu 9 C 555/98 gegen die Stif... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger betreibt die einzige Apotheke in M*****. Die Beklagte schrieb am 21. 6. 2000 Folgendes an den Sanitätssprengel M*****, zu Handen des Bürgermeisters: "Sehr geehrter Herr Bürgermeister H*****! Am Freitag, den 16. 6. 2000, habe ich ein vom Sprengelarzt Dr. A***** ***** verschriebenes Rezept (Insulin Humalog) bei der Apotheke am B***** abgeholt. Am nächsten Tag sah ich, dass es sich um das falsche Insulin handelte. Am Samstag Abend, den 17. 6. 2000, fuhr ... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Verein, dessen Zweck es ist, Verbraucherinteressen umfassend zu vertreten, gibt die periodisch erscheinende Druckschrift “Konsument” heraus. Er tritt häufig unter der Kurzbezeichnung “VKI” auf. Der klagende Verein, dessen Zweck es ist, Verbraucherinteressen umfassend zu vertreten, gibt die periodisch erscheinende Druckschrift “Konsument” heraus. Er tritt häufig unter der Kurzbezeichnung “VKI” auf. Die Beklagte erzeugt und vertreibt Magnetfeldtherapiegerät... mehr lesen...
Norm: ABGB §16UrhG §85 Abs1
Rechtssatz: Die Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch unbefugte Verwendung der identifizierbaren Stimme (Stimmenimitation) zu Werbezwecken im Rundfunk ist in Analogie zum Bildnisschutz des § 78 UrhG Grundlage für eine Urteilsveröffentlichung. Entscheidungstexte 6 Ob 287/02b Entscheidungstext OGH 20.03.2003 6 Ob 287/02b Veröff: SZ 2003/24 ... mehr lesen...