Entscheidungen zu § 155 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1949/6/15 3Ob190/49

Das Vormundschaftsgericht der mj. V. E. B., die am 15. Jänner 1949 außer der Ehe geboren ist, stellte auf Antrag der niederösterreichischen Landesberufsvormundschaft im Sinne des § 31 PersStG. fest, daß das erwähnte Kind durch die am 22. Februar 1949 geschlossene Ehe der Kindeseltern I. N. und T. N., geb. B., die Rechtsstellung eines ehelichen Kindes erlangt hat, und ordnete die Beischreibung am Rande des Geburtseintrages an. Infolge Rekurses des Amtes der Niederösterreichischen Lande... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.06.1949

RS OGH 1949/6/15 3Ob190/49, 1Ob325/49, 2Ob372/50, 3Ob21/59

Norm: ABGB §155EheG §43EheG §104
Rechtssatz: Kinder, die von der Ehegattin eines für tot Erklärten mehr als 302 Tage nach dem Tage geboren sind, der in der Todeserklärung als vermutlicher Todestag des Ehemannes festgestellt ist, gelten als unehelich, auch wenn die Mutter sich nicht wieder verehelicht hat. Entscheidungstexte 3 Ob 190/49 Entscheidungstext OGH 15.06.1949 3 Ob 190/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.06.1949

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