Begründung: A. Revision der Zweitklägerin Die Zweitklägerin gab dem Erstgericht mit Schriftsatz vom 20. 7. 2010 bekannt, dass sie mit der Beklagten einfaches Ruhen des Verfahrens vereinbart habe. Die Beklagte, die diesen Schriftsatz nicht unterfertigt hatte, bestätigte die außergerichtliche Ruhensvereinbarung in ihrer Revisionsbeantwortung. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 513 ZPO ist die Bestimmung des § 483 Abs 3 ZPO, wonach noch im Berufungsverfahren Ruhen d... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin als Bergwerksbetreiberin beauftragte die Beklagte basierend auf der Expertise eines Dritten mit der Einreich- und Detailplanung neuer Fluter (Gerinne). Die notwendige Ausführungsqualität umfasste die Dichte sowie weiters die Erosions- und Sohlstabilität. Mit der zugrunde liegenden Klage begehrte die Klägerin von der Beklagten den Vertrauensschaden im Wesentlichen mit der
Begründung: , dass das Werk für sie wertlos sei. Mit Teil- und Zwischenurteil vom 24. 5. 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagten Parteien verpflichteten sich als ehemalige Gesellschafter bzw. Geschäftsführer einer vom Kläger im Februar 1984 "erworbenen" Gesellschaft mbH in einer als Garantievertrag zu beurteilenden rechtsgeschäftlichen Erklärung (siehe dazu die Entscheidung des erkennenden Senates 1 Ob 608/88 = SZ 61/232), "die Firma schulden- bzw lastenfrei zu übergeben und für von ihnen eingegangene Verbindlichkeiten voll zu haften, sohin dem Kläger den Schaden zu ersetzen... mehr lesen...