Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gillinger und Dr. Gerda Höhrhan-Weiguni als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei S***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Günther Loibner, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagt... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrt die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Die Antragsgegnerin wendete unter anderem die Verfristung des Antrags ein. Die Ehe der Streitteile sei mit Urteil des Erstgerichts vom 18. 8. 2005 geschieden worden. Der Antragsteller habe lediglich den Verschuldensausspruch bekämpft, sodass der Ausspruch über die Scheidung der Ehe am 22. 9. 2005 in Rechtskraft erwachsen sei. Nachdem die Einjahresfrist des § 95 EheG a... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Erstgerichts vom 20. 9. 1996 geschieden. Am 22. 5. 1997 stellte die Antragstellerin beim Erstgericht einen Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse (Güteraufteilung); das Gericht möge ihr 50 % aller Vermögenswerte zuweisen. Anlässlich einer Tagsatzung am 13. 4. 2000 führten die Parteien Vergleichsgespräche und erklärten dann, dass die Vergleichsgespräche außergerichtlich weitergeführt w... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die Antragstellerin begehrte die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse mit einem bei einem Wiener Bezirksgericht überreichten Schriftsatz. Dieses sprach seine (örtliche) Unzuständigkeit aus und überwies die Rechtssache an ein anderes Bezirksgericht. Das nunmehrige Gericht erster Instanz wies nach Erörterung mit den Parteien den Antrag wegen Verfristung zurück, weil die Antragstellerin den Antrag nicht binnen der Jahresfrist d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen den Parteien besteht ein Unfallversicherungsvertrag. Am 11. 6. 2004 wurde der Kläger während der Ausübung seines Berufs als Polizeibeamter am linken Knie verletzt. Er erstattete am 17. 6. 2004 die Schadensmeldung. Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zahlte die Beklagte dem Kläger am 21. 9. 2005 9.800 EUR. Sie teilte ihm mit Schreiben vom 7. 10. 2005 mit, dass es ihm freistehe, innerhalb der nächsten sechs Monate ein ärztliches Gutachten vo... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, den Hofrat Dr. Spenling, die Hofrätin Dr. Glawischnig sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gillinger und Peter Schleinbach als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Josef O*****, vertreten durch Dr. Evamaria Sluka-Grabner, Rechtsanwältin in Wiener Neustadt, gegen die beklagte Partei R*****,... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war Mieterin, die Beklagte Vermieterin eines Gebäudetrakts in der S*****gasse in G*****. Die Klägerin stellte das Bestandobjekt am 16. 3. 2007 an die Vermieterin zurück. Mit der am 27. 8. 2007 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin von der Beklagten die Bezahlung von 236.588 EUR sA und führte dazu wörtlich aus: „Die klagende Partei hat im Mietobjekt zahlreiche Investitionen getätigt. Sie hat die Sanierung des Mietobjekts vorgenommen und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Arbeitskräfteüberlasserin. Die Kläger waren bei ihr vom 1. 2. 2000 (Erstkläger) bzw 3. 7. 2000 (Zweitkläger) bis 31. 8. 2003 beschäftigt. Sie waren während der gesamten Zeit des Dienstverhältnisses als (überlassene) Flugzeugbetanker auf dem Flughafen Schwechat tätig, wobei als Vertragspartner der Beklagten bzw Beschäftiger der Kläger die A***** GmbH auftrat. Klagebegehren und Vorbringen der Kläger: Die Kläger begehrten zuletzt den Zuspruch von... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIhABGB §1491
Rechtssatz: Sowohl kollektivvertraglich wie auch einzelvertraglich können kürzere Verfallsfristen festgesetzt werden. Die einzelvertraglich vereinbarte Verfallsfrist von drei Monaten für Entgeltansprüche ist auch inhaltlich nicht zu beanstanden. Entscheidungstexte 8 ObA 19/08i Entscheidungstext OGH 16.06.2008 8 ObA 19/08i Bem: Siehe dazu auch sch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 2. Mai 2005 bei der Beklagten im Vertrieb in der Abteilung Tiscover/Marketing beschäftigt. Davor war er im Zeitraum vom 1. Juni 1998 bis 30. Oktober 2004 bei der R***** GmbH (in der Folge: Werbeagentur) tätig und ua für die selbständige Betreuung einiger Kunden in Spezialgebieten verantwortlich. Er war mit folgenden Hauptaufgaben betraut: Web- und Werbegrafikdesign, Umsetzung von Websites im Hinblick auf Grafik sowie html- und Flash-Programmi... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten vom 1. 1. 1990 bis zum 15. 7. 2005 als technischer Betriebsleiter beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch Arbeitnehmerkündigung. Punkt 13 des Dienstvertrages hat folgenden Wortlaut: „Insoweit der Kollektivvertrag keine entsprechenden Bestimmungen enthält, verjähren alle Forderungen aus dem Dienstverhältnis in drei Monaten nach Fälligkeit." Der Kläger begehrte den Zuspruch einer ihm zugesagten Prämie, die er mit EUR 18.000,- bezi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war beim späteren Gemeinschuldner vom 3. 7. 2000 bis 15. 10. 2004 als Tankwart beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Dienstgeberkündigung. Der Kläger erhielt die Lohnabrechnung für Oktober 2004. Darin waren als offene Beträge ausgewiesen: Lohn für den Zeitraum 1. 10. 2004 bis 15. 10. 2004 (490,16 EUR), Weihnachtsremuneration (760,88 EUR) und die Abfertigung in Höhe von 2.248,42 EUR. Am 4. 11. 2004 erhielt der Kläger eine dem Lohn und der We... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Wahrung von Verbraucherinteressen befugter Verein, der gemäß § 29 Abs 1 KSchG zur Verbandsklage berechtigt ist. Die Beklagte betreibt als bundesweiter Telekommunikationsanbieter ein Mobilfunknetz und schließt laufend auch Verträge mit Verbrauchern im Sinn des § 1 KSchG ab. Sie legt diesen Verträgen ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde, die seit 15. Dezember 2004 für Verträge mit Kunden, die Wertkarten-Mobiltelefone benützen („... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Jahr 1990 trat die Diplom-Betriebswirtin (FH) Silvia O***** in den Betrieb der Beklagten ein und wurde noch im gleichen Jahr mit der Leitung der Abteilung Finanzbuchhaltung betraut. Sie war bereits geprüfte Finanzbuchhalterin und absolvierte 1993 zusätzlich die Ausbildung und Prüfung als Lohnverrechnerin und Lehrlingsausbildnerin. Berufsbegleitend studierte sie Betriebswirtschaft mit Schwerpunkt Rechnungswesen/Steuern/Revision an der süddeutschen Hochschule f... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger kaufte am 19. Jänner 2001 in einer Filiale der beklagten Bank nach Beratung durch den Filialleiter Teilschuldverschreibungen (Anleihen) der Republik Argentinien zum Nominalwert von 200.000 EUR zum damaligen Kurs von 101,25 EUR je Stück und bezahlte 202.500 EUR zuzüglich Zinsen und Spesen. Die Rückzahlung hätte am 4. Februar 2003 erfolgen sollen. Per 7. Februar 2001 wurden dem Kläger Jahreszinsen von 17.456,25 EUR gutgeschrieben. Weitere Zinsengutschriften erfo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt ein österreichisches Mobilfunknetz. Strittig sind elf Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen. Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach Paragraph 28, KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt ein österreichisches Mobilfunknetz. Strittig sind elf Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen. Im Mai 2005 hatte der Kläger mehrere Klauseln der damals gelte... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden, durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter KommR Mag. Paul Kunsky und Mag. Michael Zawodsky, als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Ljubisa S*****, Lagerarbeiter, *****, vertreten durch Dr. Herbert Salficky, Rechtsanw... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter DI Walter Holzer und Mag. Gabriele Jarosch als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dr. Michael W*****, Consulter, *****, vertreten durch Mag. Ralph Kilches, Rechtsanwalt in W... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Christoph Kainz und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Norbert L*****, Kraftfahrer, *****, vertreten durch Dr. Hubert Fitz, Rechtsanwalt in Feldkirch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte verkauft an Unternehmen und öffentliche Einrichtungen „Ticket-Service-Schecks" zur Verpflegung sowie „Ticket-Plus-Geschenkgutscheine" als Sachzuwendung. Die Arbeitnehmer sind berechtigt, mit den „Ticket-Service-Schecks" die Einnahme von Mahlzeiten und Lebensmitteln, sowie mit den „Ticket-Plus-Geschenkgutscheinen" Waren aller Art bei den Servicepartnern der beklagten Partei zu bezahlen. Eine Erstattung der eingelösten Schecks an den jeweiligen Serv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 1. 2003 bis 28. 11. 2003 bei Werner O***** als Unternehmensberater beschäftigt. Das Landesgericht Wiener Neustadt erklärte mit Beschluss vom 31. 3. 2004 das Konkursverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers des Klägers mangels Kostendeckung nicht zu eröffnen. Der Dienstvertrag des Klägers enthielt in Punkt 6.1 die Bestimmung, dass die monatlichen Gehaltszahlungen mit Ablauf des jeweiligen Kalendermonates im Nachhinein fällig werden. 13.1 ... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Streitteilen ist die Anwendbarkeit der in Art XI Z 5 iVm Art XV Z 3 des KollV für das Güterbeförderungsgewerbe geregelten Verfallsbestimmung (d.i. der Verfall von Ansprüchen, die nicht binnen 3 Monaten nach ordnungsgemäßer Lohnabrechnung schriftlich geltend gemacht werden) strittig. Die Vorinstanzen bejahten einen Verfall der Ansprüche des Klägers und gelangten somit zu einer Abweisung des Klagebegehrens. Zwischen den Streitteilen ist die Anwendbarkeit der ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Paul M*****, vertreten durch Vogl Rechtsanwalt GmbH in Feldkirch, gegen die beklagte Partei W*****-Aktiengesellschaft, *****, vertreten durch Emberger Rechtsanwaltskanzlei Gm... mehr lesen...
Begründung: zu 1) Nach der am 1. 7. 2004 von den Hauptversammlungen beider Gesellschaften beschlossenen und am 1. 9. 2004 zu FN 118082a und FN 38641a im Firmenbuch eingetragenen Verschmelzung der übertragenden I***** Versicherungs AG mit der übernehmenden G***** Versicherungs AG wurde letztere nach § 219 Z 1 iVm § 225a Abs 3 AktG Gesamtrechtsnachfolgerin der aufgenommenen Aktiengesellschaft. Die Parteienbezeichnung war daher nach § 235 Abs 5 ZPO von Amts wegen zu berichtigen. zu 1)... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach herrschender Ansicht unterbrechen gerichtliche Schritte, die die Geltendmachung eines Rechts bloß vorbereiten, wie etwa der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe, die Verjährung grundsätzlich nicht (RIS-Justiz RS0034826, RS0034588; 5 Ob 212/04v; 1 Ob 45/05g mwN; M. Bydlinski in Fasching/Konecny² § 73 ZPO Rz 9; Mader in Schwimann² § 1497 ABGB Rz 18 mwN). Lediglich dann, wenn der Antrag auf Bewilligung der Verfahren... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Parteien wurde ein Unfall-Versicherungsvertrag mit einer Versicherungssumme von EUR 399.700,59 abgeschlossen, dem die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 94) und die Besonderen Bedingungen zur Maklerpool Gruppenunfall-Versicherung (kurz: BBM) zugrunde liegen. Gemäß § 1 III AUB 94 liegt ein Unfall vor, „wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Thomas Keppert und Gerhard Prochaska als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Paul P*****, Angestellter, *****, vertreten durch Mag. Daniel Kornfeind, Rechtsanwalt in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu 1.): Die Klägerin hat die Bezeichnung der zweitbeklagten Partei mit Schriftsatz vom 26. 8. 2005 von „D*****" auf den im Firmenbuch unter FN ***** eingetragenen Firmenwortlaut „Alois D*****" richtig gestellt. Inhaberin des als Einzelkaufmann betriebenen Unternehmens ist laut Firmenbuch Eleonore D*****. Die beklagten Parteien erklärten, gegen die Berichtigung der Parteibezeichnung keinen Einwand zu erheben. Die Bezeichnung der zweitbeklagten Partei war daher ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 15. 7. 1991 bei der späteren Gemeinschuldnerin beschäftigt, über deren Vermögen am 6. 3. 2000 der Konkurs eröffnet wurde. Am 10. 4. 2000 wurde der Kläger vom Masseverwalter entlassen. Es ist nicht mehr strittig, dass die Entlassung nicht gerechtfertigt war. Der Kläger meldete im Konkurs über das Vermögen seines Dienstgebers seine aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses resultierenden, mit S 420.091,- bezifferten Forderungen erstmals am 28. 4. 20... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Salzburg vom 31. 1. 2003 aus gleichteiligem Verschulden beider Teile geschieden. Das Urteil wurde den Rechtsvertretern beider Parteien am 4. 2. 2003 zugestellt. Beide erhoben am 4. 3. 2003 ausschließlich gegen den Verschuldensausspruch Berufung. Am 5. 1. 2004 beantragte die Antragstellerin beim Erstgericht die Bewilligung der Verfahrenshilfe (auch die Beigebung eines Rechtsanwalts) für das Aufteilungsverfahren. ... mehr lesen...