Norm: ABGB §1438 AfABGB §1439ABGB §1440 CbRAO §19 Abs1
Rechtssatz: Beim Abzugsrecht nach § 19 Abs 1 RAO handelt es sich inhaltlich (jedenfalls auch) um ein Aufrechnungsrecht. Die allgemeinen Kompensationsregeln der §§ 1438 ff ABGB finden somit auch bei der Auslegung des § 19 Abs 1 RAO und damit auch der Beurteilung des vom Rechtsanwalt ausgeübten Aufrechnungsrechts Anwendung, soweit dem nicht die Besonderheiten des Bevollmächtigungsvertrags und... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 AfABGB §1439ABGB §1440 Cb
Rechtssatz: Die in § 1439 ABGB normierte Voraussetzung, dass nur richtige Forderungen Gegenstand der Aufrechnung sein könnten, ist einschränkend dahin zu verstehen, dass nur die Gegenforderung richtig sein muss; soweit eine unrichtige Hauptforderung zahlbar ist, kann gegen sie auch aufgerechnet werden. Das Verbot des § 1439 ABGB besteht somit nur zugunsten des Besitzers der richtigen Forderung, der bei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1440 CbRL-BA 1977 §16RAO §19
Rechtssatz: Die Aufrechnungsbefugnis des Rechtsanwalts ist nur dann abzulehnen, wenn Zahlungen zu einer bestimmten anderen Verwendung als zur Ausfolgung an dessen Klienten geleistet werden. Entscheidungstexte 1 Ob 55/98i Entscheidungstext OGH 29.09.1998 1 Ob 55/98i Veröff: SZ 71/155 8 Ob 194/01i ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1109ABGB §1440 D
Rechtssatz: Für Bestandverträge sieht schon § 1109 ABGB letzter Satz ein Zurückbehaltungsverbot und Aufrechnungsverbot vor, welches im § 1440 Satz 2 ABGB wiederholt wird. Der Lehre, die dieses Verbot analog auf Wohnungsdienstbarkeiten anwendet, ist beizupflichten. Entscheidungstexte 7 Ob 207/97k Entscheidungstext OGH 13.07.1998 7 Ob 207/97k ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1440 ÜbsABGB §1440 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 1440 A Eigenmächtig Entzogenes B Listig Entzogenes C Verwahrung a) Verwahrung b) Mandat (§ 19a RAO siehe bei § 1438) c) Inkasso d) Treuhand D Bestandsachen E Zurückbehaltungsrecht (siehe Info - Verweisungen) F Sonstige Kompensationsverbote (Geldstrafen, Steueren usw) G Allgemeines und Diverses Informationen zu § 1440 ABGB Verweisungen: Unglaublichkeit, Unbestimmt... mehr lesen...
Norm: ABGB §1440 BABGB §1440 GMRG §27 Abs1
Rechtssatz: "Eigenmächtig oder listig" entzogen sind Sonderfälle vorwerfbarer Handlungen. Analogie ist daher immer dann geboten, wenn die vorwerfbare Handlung an Gewicht den in der genannten Gesetzesstelle ausdrücklich genannten Fällen gleichkommt. Keine Bedenken bestehen gegen die Annahme, dass der Mieter durch die Ausnützung seiner Unterlegenheit auf dem Wohnungsmarkt, wenn er die Erlangung einer Woh... mehr lesen...
Norm: ABGB §1440 BABGB §1440 GMRG §27 Abs1
Rechtssatz: Bei unzulässig geleisteter Ablöse (§ 27 Abs 1 MRG) besteht ein Aufrechnungsverbot gegen den Rückforderungsanspruch des Mieters. Entscheidungstexte 5 Ob 535/95 Entscheidungstext OGH 27.08.1996 5 Ob 535/95 Veröff: SZ 69/192 5 Ob 314/00p Entscheidungstext OGH 13.03.2001 5 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §471 IABGB §1052 AABGB §1440 CaABGB §1440 E
Rechtssatz: Die Pflicht des Werkunternehmers zur Verwahrung des vom Besteller gelieferten Stoffes beziehungsweise des Werkes bis zur Abholung steht einer Zurückbehaltung wegen der Forderung aus dem Werkvertrag nicht entgegen, weil wegen offenbar zu erwerbender Gegenansprüche keine uneingeschränkte Rückgabeerwartung besteht. Für die Frage der Rückgabeerwartung kommt es auf die Verhältnisse b... mehr lesen...
Norm: ABGB §906ABGB §1438 AbABGB §1440 G
Rechtssatz: Besteht zwischen einer der wahlweise zu erbringenden Leistungen und einer Gegenforderung des Schuldners Gleichartigkeit, ist für die Aufrechnungsbefugnis entscheidend, wem das Wahlrecht zusteht. Entscheidungstexte 1 Ob 608/95 Entscheidungstext OGH 04.10.1995 1 Ob 608/95 European... mehr lesen...
Norm: ABGB §823ABGB §824ABGB §1438 AbABGB §1438 EABGB §1440
Rechtssatz: Einem in einer Erbschaftsklage enthaltenen Zahlungsbegehren kann compensando der fällige Pflichtteilsanspruch des Beklagten eingewendet werden. Entscheidungstexte 1 Ob 506/94 Entscheidungstext OGH 14.07.1994 1 Ob 506/94 Veröff: SZ 67/127 European Case Law Id... mehr lesen...