Entscheidungen zu § 1421 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1971/9/29 7Ob158/71

Der Kläger ist Masseverwalter in dem am 24. 2. 1969 über das Vermögen des Elemer S eröffneten Konkurs. Er beantragt Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von S 40.290.70 sA mit der Begründung: , daß der Gemeinschuldner, um die Wegbringung gepfändeter Maschinen, Kleider und Stoffe zwecks Versteigerung zu verhindern, am 10. 3. 1969, demnach nach Konkurseröffnung, an den Vollstreckungsbeamten des ExG Wien für die Beklagte diesen Betrag bezahlt habe. Diese Zahlung sei nach § 3 Abs 1 KO nic... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.09.1971

RS OGH 1955/11/16 3Ob453/55

Norm: ABGB §1421
Rechtssatz: Auch die vom Vertreter des Handlungsunfähigen in Überschreitung seiner Vertretungsmacht geleistete Zahlung hat Erfüllungswirkung. Entscheidungstexte 3 Ob 453/55 Entscheidungstext OGH 16.11.1955 3 Ob 453/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0033376 Dokumentn... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.11.1955

Entscheidungen 1-2 von 2