Entscheidungsgründe: Der Kläger war im Ergebnis vom 1. 4. 2002 bis 10. 9. 2006 bei einem Taxiunternehmen beschäftigt, dessen Inhaber am 6. 7. 2006 starb. Der Kläger, der in den letzten drei Jahren vor der Beendigung keinen Urlaub konsumiert hatte, erhielt aus Anlass der Beendigung weder eine Abfertigung noch eine Urlaubsersatzleistung. Noch vor der Beendigung erfolgte am 29. 8. 2006 eine Gläubigerkonvokation im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens. Mit Schreiben vom 30. 11. 2006 m... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war in der Zeit vom 1. 8. 2004 bis 7. 6. 2006 als Kochlehrling in einem Gasthaus beschäftigt. Ihm gebührte ab 1. 5. 2006 eine monatliche Lehrlingsentschädigung in Höhe von 525 EUR brutto sowie eine monatliche Dienstkleidungspauschale von 32,75 EUR. Er hat zuletzt für den Monat April 2006 das ihm zustehende Entgelt ausbezahlt erhalten. Das Lehrverhältnis endete am 7. 6. 2006 im beiderseitigen Einvernehmen. Am 26. 6. 2006 verstarb sein Arbeitgeber. Be... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 23. Februar 2007 (ON U49) erhöhte das Erstgericht die vom Vater aufgrund eines gerichtlichen Scheidungsvergleichs für seine beiden mj Töchter zu zahlenden monatlichen Unterhaltsbeträge ua auf 590 EUR ab 1. Jänner 2005 für Kerstin sowie auf 435 EUR vom 1. Jänner 2005 bis zum 31. August 2006 und auf 495 EUR ab 1. September 2006 für Kristina. Im Erhöhungsantrag war behauptet worden, der Vater verfüge neben seinem Beamteneinkommen auch über ein Zusatzeinkom... mehr lesen...