Entscheidungen zu § 142 Abs. 1 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1978/10/11 1Ob704/78

Nach der Scheidung der Ehe ihrer Eltern mit Urteil des Kreisgerichtes St. Pölten vom 5. März 1974, 1 a Cg 1086/73, verblieben die minderjährigen Kinder Sigrid, geboren am 27. November 1961, sowie die am 16. August 1965 geborenen Zwillinge Hannes und Gunter nach einem zwischen den Eltern geschlossenen pflegschaftsbehördlich genehmigten Vergleich in Pflege und Erziehung ihrer Mutter. Diese ist Angestellte des Fremdenverkehrsvereins L in W mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stund... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.10.1978

RS OGH 1975/12/3 1Ob309/75

Norm: ABGB §141 ICABGB §141 IFABGB §142 Abs1 EABGB §142 Abs1 G
Rechtssatz: Wenn die Mutter die in ihre Pflege und Erziehung überlassenen Kinder aus Anlaß einer erlaubten neuen Eheschließung an ihren neuen Wohnort mitnimmt (hier: von BRD in die USA), so sind die dadurch allenfalls verursachten Mehrkosten (erhöhten Bedürfnisse der Kinder) bei der Unterhaltsverpflichtung des Vaters zu berücksichtigen. Daß die Mitnahme gegen seinen Willen geschah, ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.12.1975

RS OGH 1964/5/20 8Ob89/64, 5Ob213/65

Norm: ABGB §142 Abs1 G
Rechtssatz: Die Bewilligung des Antrages der ehelichen Mutter auf Genehmigung der Ausreise in die USA kommt im Falle der Bereitschaft des Vaters und dessen Möglichkeit das Kind selbst in Pflege und Erziehung zu nehmen und gut für dieses zu sorgen, nur dann in Frage, wenn die Bindungen des Kindes an seine Mutter so stark und die Verhältnisse im neuen Haushalt der Mutter, insbesondere die Einstellung ihres zweiten Gatten zu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.05.1964

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