Entscheidungen zu § 1332 ABGB

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RS UVS Oberösterreich 2007/03/13 VwSen-162002/12/Br/Ps

Rechtssatz: Eine schwere Sommergrippe ist zumindest dann kein Wiedereinsetzungsgrund, wenn technische Voraussetzungen iVm Personen im Haushalt diesbezüglich eingesetzt werden hätten können. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 13.03.2007

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