Begründung: Der Kläger ist Vizepräsident des Landesschulrats für Kärnten und übt in diesem Rahmen eine politische Kontrollfunktion aus. Er gehört der SPÖ an. Er wandte sich in der Vergangenheit wiederholt an die Öffentlichkeit, um heftige Kritik an der Kärntner Schulpolitik, insbesondere der Besetzung von Direktoren- und Inspektorenposten im Schuldienst zu äußern. Die Beklagte ist Mitglied des Bundesrats und seit 1. August 2003 definitive Landesschulinspektorin für die höheren Bun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Leiter der Klinischen Abteilung für gynäkologische Endokrinologie und Sterilitätsbehandlung am Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien, Vorsitzender der Bio-Ethikkommission der Bundesregierung und Vizepräsident der Österreichischen Gesellschaft für Familienplanung. Er ist Doktor der Medizin und der Theologie und war 10 Jahre lang Sekretär von Kardinal Dr. König. Er betreibt eine Ordination für Geburtshilfe und Frauenheilkunde. Der Erstbeklagte is... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vom Kläger geltend gemachten Schadenersatzansprüche (Schmerzengeld und Vermögensschäden wie auch die Feststellung der Haftung für künftige Schäden) setzen - vom Verschulden abgesehen - die Rechtswidrigkeit der Eingriffshandlung voraus. Die als ehrverletzend und kreditschädigend beanstandeten Behauptungen waren Inhalt des Vorbringens der Beklagten in einem vom Kläger angestrengten Verfahren auf Anfechtung des Scheidu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bietet Telefonmehrwertdienstleistungen, Livecamdarbietungen sowie Partnervermittlungen im Internet an. Die Erstbeklagte betreibt einen Internetauftritt, der Telefonkontaktvermittlungen und Partnervermittlungen anbietet. Die Zweitbeklagte speichert als Diensteanbieter die Daten der Erstbeklagten in deren Auftrag (Host-Provider). Für die Zurverfügungstellung von Speicherplatz und für die Domainverwaltung des Internetauftritts der Erstbeklagten hat s... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage - an den gegenteiligen Ausspruch des Berufungsgerichtes ist der Oberste Gerichtshof nicht gebunden (§ 508a Abs 1 ZPO) - auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen F... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Klägerin macht in ihrer außerordentlichen Revision geltend, das Berufungsgericht habe die Unklarheitenregel und die Beweislastverteilung unrichtig angewendet. Ein auf § 1330 Abs 2 ABGB gestützter Unterlassungsanspruch setzt voraus, dass der in Anspruch Genommene unwahre Tatsachen verbreitet hat. Unwahr ist eine Äußerung nach ständiger Rechtsprechung dann, wenn ihr sachlicher Kern im Zeitpunkt der Äußerung nicht mit der ... mehr lesen...
Begründung: Hält der Oberste Gerichtshof entgegen dem nach § 508a Abs 1 iVm § 521a Abs 2 ZPO nicht bindenden Ausspruch des Rekursgerichtes den Revisionsrekurs mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage gemäß § 528 Abs 1 ZPO für nicht zulässig, kann sich die Zurückweisung des ordentlichen Revisionsrekurses auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§§ 510 Abs 3 letzter Satz, 528a ZPO). Hält der Oberste Gerichtshof entgegen dem nach Paragraph 508 a, Absatz eins,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung schließt ein - wenngleich vom Kläger abgelehntes - Angebot des Beklagten, sich in einem vollstreckbaren Vergleich zu der vom Kläger begehrten Unterlassung zu verpflichten, die Wiederholungsgefahr regelmäßig aus (ÖBl 2003, 178 - Fireg mwN; MR 2003, 153 - Schlafender Offizier uva). Die dadurch begründete Vermutung der ernstlichen Absicht des Beklagten, gleichartige Wettbewerbsverstöße in Hinku... mehr lesen...
Begründung: Im Rahmen des politischen Meinungsstreits ließ die Klägerin in einer Tageszeitung Werbeeinschaltungen veröffentlichen, die im Hintergrund ein Fotos des Wiener Gasometers, im Vordergrund eine Ortstafel mit der Aussage: "810.848 Arbeitsplätze" und rechts daneben ein Begleittext unter der Übeschrift "Wien macht's besser" aufschienen. Am linken oberen Rand befand sich das Logo der Klägerin mit ihrem Namen und einer kleinen, stilisierten Darstellung des Stephansturms und des... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat den Sicherungsantrag aus der Überlegung abgewiesen, die auf Basis der Errichtung und Erhaltung eines Fonds durch die Ärztekammer - somit zu einem Thema öffentlichen Interesses - formulierte Kritik des Beklagten sei durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt; ein Wertungsexzess liege nicht vor. Die Auffassung des Rekursgerichts ist nicht zu beanstanden. Rechtliche Beurteilung Die Äußerung des Beklagten wertet das Verh... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass Rechtsprechung zur Frage der Aktivlegitimation eines allein regional und entgeltlich erscheinenden Mediums gegen ehrenrührige und kreditschädigende Behauptungen in einem Konkurrenzmedium, welches ebenso regional, aber als Gratiszeitung erscheint, fehle. Die Klägerin ist Medieninhaberin und Herausgeberin einer "Kaufzeitung". Rechtliche Beurteilung Die von der Klägerin geltend gemachte Fra... mehr lesen...
Begründung: 1. Zu den Rekursen beider Parteien gegen den Aufhebungsbeschluss Die Klägerin ist ein kroatischer Tabakkonzern, der auch im Bereich des Tourismus tätig ist. Der Erstbeklagte ist Hotelier; er ist über eine Holding-GmbH faktisch Mehrheitseigentümer der Gesellschaft, die auf der Katarinen-Insel vor Rovinj ein Hotel betreibt. Weitere Gesellschafterin ist eine Gesellschaft, an der die Klägerin mehrheitlich beteiligt ist. Zwischen dieser Gesellschaft und der das Hotel auf de... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass die angefochtene Entscheidung der Rechtsprechung zu § 405 ZPO widerspreche. Das Rekursgericht habe den Sicherungsantrag nicht bloß eingeschränkt, sondern ein aliud zugesprochen. Die Beklagte macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass die angefochtene Entscheidung der Rechtsprechung zu Paragraph 405, ZPO widerspreche. Das Rekursgericht habe den Sicherungsantrag nicht bloß eingeschränkt, sondern ein aliud z... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Der Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit liegt nur dann vor, wenn der Akteninhalt in einem wesentlichen Punkte unrichtig wiedergegeben wird, nicht aber dann, wenn das Gericht auf Grund richtig dargestellter Beweisergebnisse zu Feststellungen oder rechtlichen Schlussfolgerungen in einer bestimmten Richtung gelangt (Fasching IV 318 f; JBl 1955, 503; SZ 70/99; RIS-Justiz RS0043324). 1. Der Revisionsgrund der Aktenwidrigke... mehr lesen...
Begründung: Hält der Oberste Gerichtshof entgegen dem ihn nach § 508a Abs 1 iVm § 521a Abs 2 ZPO nicht bindenden Ausspruch des Rekursgerichtes den Revisionsrekurs mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage gemäß § 528 Abs 1 ZPO für nicht zulässig, kann sich die Zurückweisung des ordentlichen Revisionsrekurses auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz, § 528a ZPO). Hält der Oberste Gerichtshof entgegen dem ihn nach Paragraph 508 a, Absat... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit einstweiliger Verfügung (EV) vom 17. Mai 2002 verbot das Handelsgericht Wien der klagenden Partei ua die Verbreitung der Äußerung, die Beklagte wäre eine Egomanin, die Mitarbeiter knechte und diplomatisches Parkett in rhythmischen Abständen in qualmende Trümmerhaufen verwandle, und/oder sinngleicher Äußerungen. Das Erstgericht bewilligte der beklagten Partei mit Beschluss vom 28. Mai 2002 die Unterlassungsexekution (§ 355 EO) wegen Zuwiderhandelns am 23. und 24... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 BIECG §16ECG §19
Rechtssatz: Der Provider, der selbst Inhalte zur Verfügung stellt, kann keine Haftungsprivilegien in Anspruch nehmen. Der Unterlassungsanspruch ist daher nach der allgemeinen Bestimmung des § 1330 ABGB und den hiezu entwickelten Rechtsgrundsätzen zu beurteilen (so schon 6 Ob 218/03g). Entscheidungstexte 6 Ob 190/03i Entscheidungstext OGH 19.02.2004 6... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Zur außerordentlichen Revision des Klägers: Das Recht auf Namensanonymität leitet sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ab (RIS-Justiz RS0008998). Die Persönlichkeitsrechte sind nach herrschender Auffassung absolute Rechte. Daraus allein kann aber noch nicht geschlossen werden, dass jedes Verhalten rechtswidrig ist, das diese Rechte gefährdet. Es bedarf vielmehr einer Interessenabwägung, bei der dem Interesse am g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Mitherausgeber der Zeitschrift N***** und als Redakteur mit der politischen Berichterstattung und der Verfassung politischer Kommentare betraut. Er verfasste auch Artikel im Zusammenhang mit der sogenannten "Spitzelaffäre", aus deren Anlass gerichtliche Vorerhebungen gegen Politiker und Mitarbeiter der Freiheitlichen Partei Österreichs geführt wurden. Es ist allgemein bekannt, dass in der Zeitschrift N***** eine heftige politische Kontroverse eine... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Recht auf Namensanonymität leitet sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ab (RIS-Justiz RS0008998). Die Persönlichkeitsrechte sind nach herrschender Auffassung absolute Rechte. Daraus allein kann aber noch nicht geschlossen werden, dass jedes Verhalten rechtswidrig ist, das diese Rechte gefährdet. Es bedarf vielmehr einer Interessenabwägung, bei der dem Interesse am gefährdeten Gut die Interessen des Handelnden un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei wurde mit Dekret des Diözesanbischofs S***** vom 1. 6. 1994, das mit Dekret der Päpstlichen Kommission "Ecclesia Dei" vom 16. 7. 1994 anerkannt wurde, gegründet. Der Beklagte betreibt unter dem Domainnamen "h*****" einen Online-Dienst. Am 26. 4. 1999 wurde auf dessen Website folgender Artikel veröffentlicht: "...'dem jüdischen Triumph Einhalt gebieten': Bischof K***** wegen NS-Wiederbetätigung angezeigt Wegen 'neonazistischer Betätigungen' ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist karenzierter Polizeibeamter. Der Beklagte war Landesrat und ist nunmehr Volksanwalt. Der Kläger hat mit der Veröffentlichung eines Buches die sogenannte "Spitzelaffäre", über die in den Medien breit berichtet wurde, ausgelöst und in seinem Buch sowie bei Vernehmungen vor der Wirtschaftspolizei verschiedene Funktionäre einer politischen Partei, unter anderem auch den Beklagten, gesetzwidriger Handlungen bei der Beschaffung persönlicher Daten bezichtigt, ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem auf eine Gewinnzusage iSd § 5j KSchG gestützten Klagebegehren auf Zahlung von EUR 87.500 sA statt. Das Erstgericht gab dem auf eine Gewinnzusage iSd Paragraph 5 j, KSchG gestützten Klagebegehren auf Zahlung von EUR 87.500 sA statt. Betrachte man sämtliche vier - in einem Kuvert übermittelten - Schreiben, werde der Eindruck erweckt, dass der stets (teilweise mehrmals) namentlich erwähnte Kläger etwas gewonnen habe. Aufgrund der optischen Gestal... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass die angefochtene Entscheidung der Rechtsprechung widerspreche, wonach Äußerungen nach dem Gesamtzusammenhang zu verstehen sind. Werde der Gesamtzusammenhang berücksichtigt, so sei dem beanstandeten Schreiben nicht zu entnehmen, dass mit "Führungsmitglied" der Geschäftsführer der Klägerin gemeint sei und dass das Schreiben der Förderung des Wettbewerbs des Beklagten diene. Rechtliche Beurteilu... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger stand in der sogenannten "Spitzel-Affäre" im Verdacht der Mitwirkung an der rechtswidrigen Beschaffung von Personendaten, die im politischen Meinungskampf Verwendung finden sollten. Dieser Sachverhalt ist aufgrund zahlreicher einschlägiger Berichte in den Massenmedien einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Er wurde mit Urteil des Straflandesgerichtes vom 17. 9. 2002 strafrechtlich verurteilt. Er erhob Berufung. Der beklagte Landtagsklub war Medieninhaber folg... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Innungsmeister der Landesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure in der S*****. Vor der Wirtschaftskammerwahl vom 26. bis 28. 3. 2000, bei der der Kläger für den Ö***** W***** kandidierte, kam es zu einer Reihe von Informationsveranstaltungen unter der Federführung des Klägers. Nach einer dieser Informationsveranstaltungen haben die Beklagten als führende Kandidaten der Liste 4 "S*****" ein Flugblatt an alle Mitglieder der Landesinnung der Fußpflege... mehr lesen...
Begründung: Unternehmensgegenstand der Beklagten ist (ua) der Handel mit und die Wartung von Registrierkassen. Der Kläger war Mitarbeiter der Beklagten. Er kündigte sein Dienstverhältnis zum 13. 9. 2002 auf und ist seither selbstständig tätig. Im September 2002 versandte der Kläger ein Schreiben an Kunden der Beklagten, das auszugsweise wie folgt lautete: "Ihr Kassen- und EDV System hat ein neues Zuhause! Sehr geehrter Kunde, Wie Sie mit Sicherheit wissen, war ich über 12 Jahre la... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Ärztin für Allgemeinmedizin und betreibt in Wien eine Ordination, in der unter anderem rechtlich zulässige und fachgerechte Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. Die Beklagten gehören einer katholischen Laienbewegung an. Diese entfaltet eine organisierte Tätigkeit von Mitarbeitern vor Ordinationen und Kliniken, von welchen bekannt ist, dass dort (rechtlich zulässige) Schwangerschaftsunterbrechungen durchgeführt werden. Diese Tätigkeit be... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung schließt ein - wenngleich vom Kläger abgelehntes - Angebot des Beklagten, sich in einem vollstreckbaren Vergleich zu der vom Kläger begehrten Unterlassung zu verpflichten, die Wiederholungsgefahr regelmäßig aus (ÖBl 2003, 178 - Fireg mwN; MR 2003, 153 - Schlafender Offizier). Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass ein Verletzer seinen ernstlichen Willen, von künftigen Störungen Abstand zu nehm... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung schließt ein - wenngleich vom Kläger abgelehntes - Angebot des Beklagten, sich in einem vollstreckbaren Vergleich zu der vom Kläger begehrten Unterlassung zu verpflichten, die Wiederholungsgefahr regelmäßig aus (ÖBl 2003, 178 - Fireg mwN; MR 2003, 153 - Schlafender Offizier). Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass ein Verletzer seinen ernstlichen Willen, von künftigen Störungen Abstand zu nehm... mehr lesen...