Entscheidungsgründe: Der Beklagte, der einen Adressenverlag betreibt, hatte Daten des Klägers auf Datenträgern gespeichert. Auf Grund dieser Speicherung erhielt der Kläger Werbezusendungen von verschiedenen Stellen (unter anderem von Diners Club Austria) unter der Bezeichnung "Dr.Caspar E***" an seine Privatadresse. Auf Grund schriftlicher und telefonischer Anfragen, welche Daten von ihm gespeichert seien, woher diese stammten und wem sie bekannt gegeben worden seien, wurde ihm in... mehr lesen...