Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 28.April 1958 geborene Hilfsarbeiter Robert A des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs 1 StGB. und des Verbrechens des Zwanges zur Unzucht nach § 203 Abs 1 StGB., jeweils begangen am 2.Juli 1979 im Berghotel Krippenstein an der zur Tatzeit 17-jährigen Gabriele B, schuldig erkannt; von der weiteren Anklage in Richtung des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und 2 StGB wurde A unter einem gemäß § 259 Z. 3 StPO. freig... mehr lesen...